Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Beratung und
Beschlussfassung über die Einleitung des Verfahrens gemäß § 2(1) BauGB zur 1.
Änderung des Teilbereiches A des Flächennutzungsplanes „Wohnen am Schwarzebach“
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald beschließt die Einleitung des
Verfahrens zur 1. Änderung des Teilbereichs A des Flächennutzungsplanes „Wohnen
am Schwarzebach“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der anliegende Plan mit
gekennzeichnetem räumlichen Geltungsbereich wird Bestandteil des Beschlusses.
Beratung und
Beschlussfassung über die Durchführung der Verfahren nach Baugesetzbuch
Die Verwaltung wird
beauftragt die Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich
unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines
Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung
zu erstellen und die nach dem Baugesetzbuch erforderlichen Verfahrensschritte
durchzuführen.