Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald beschließt gemäß § 4a BauGB die
erneute (zweite) Offenlegung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Wohnen am
Schwarzebach“
Die Verwaltung wird beauftragt, den Planentwurf mit der
Begründung und dem Umweltbericht gem. § 4a (3) BauGB erneut gemäß § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen sowie betroffene Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB zur Stellungnahme aufzufordern.
Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den
ergänzten oder geänderten Teilen abgegeben werden können.