Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, Möglichkeiten für die künftige interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) zu erarbeiten. Hierbei sollen in einem ersten Schritt die Bereiche definiert werden, für die eine Zusammenarbeit vereinbart werden soll.

Folgende Gesichtspunkte sind zu berücksichtigen:

-       Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung

-       Wahrnehmung der beteiligten Gemeinden

-       Kundenzufriedenheit / Kundenservice

-       Arbeitsqualität und Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

-       Kostenoptimierung

Die Gemeindevertretung ist zum Stand der Interkommunalen Zusammenarbeit zu informieren.

Die Festlegung der einzelnen Bereiche der Zusammenarbeit sowie die Form werden in der Gemeindevertretung getroffen.