Sitzung: 16.02.2016 Ausschuss für Bau- und Umweltfragen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Beschlussvorschlag:
Das Baurecht für
den Bereich der Flurstücke Flur 3, Flurstücke 20/17, 20/18 und 103 in der Ortslage Wellerode soll durch
Aufstellung einer Abrundungssatzung nach §34 Abs.4(3) Baugesetzbuch (BauGB)
erlangt werden. Hierfür soll das vereinfachte Verfahren nach §13 Abs.2
durchgeführt werden. Der Geltungsbereich für die Abrundungssatzung ist in der
Anlage1 zur Vorlage dargestellt.
Auf eine
frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und §4 Abs.1 soll
verzichtet werden. Der Öffentlichkeit soll gemäß §3 Abs.2 und den beteiligten
Behörden gem. § 4 (2) BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Bei der
Offenlegungsbekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit zur
Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist besteht und eine
Nichtberücksichtigung nicht fristgerecht abgegebener Stellungnahmen möglich
ist.
Auf eine
Umweltverträglichkeitsprüfung wird gem. § 13 (2) 3 verzichtet. FFH-Gebiete sind
nicht betroffen.