Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung stellt im Sinne der §§ 26 KWG und 57 KWO zu der am 6. März 2016 durchgeführten Wahl zur Gemeindevertretung folgendes fest:

Die Feststellung des Wahlergebnisses ist richtig getroffen worden. Es liegen keine Gründe für eine Aufhebung der Wahl vor.

Die Wahl wird für gültig erklärt.