Sitzung: 27.04.2016 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stellt im Sinne der §§
26 KWG und 57 KWO zu der am 6. März 2016 durchgeführten Wahl zur
Gemeindevertretung folgendes fest:
Die
Feststellung des Wahlergebnisses ist richtig getroffen worden. Es liegen keine
Gründe für eine Aufhebung der Wahl vor.
Die Wahl
wird für gültig erklärt.