Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 7, Enthaltungen: 0

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der Entschädigungssatzung in den unten genannten Punkten wie folgt:

 

§ 1 - Ersatz des Verdienstausfalles

(1)   Gemeindevertreter, ehrenamtliche Beigeordnete und andere ehrenamtlich Tätige erhalten zur pauschalen Abgeltung ihres Verdienstausfalles einen Betrag von 10,00 € pro Sitzung der Tätigkeit der Gemeindevertretung, der Fraktion, des Gemeindevorstandes oder des Gremiums, dem sie als Mitglied kraft Gesetzes mit beratender Stimme angehören.

 

§ 2- Ersatz der Fahrtkosten

(1)   Ehrenamtlich Tätige haben Anspruch auf pauschale Fahrtkostenerstattung von 5,00  € pro Sitzung der Gemeinde Söhrewald.

 

§ 3 - Aufwandsentschädigung

(1)   Gemeindevertretern, ehrenamtlichen Beigeordneten, zu Beratungen der Ausschüsse zugezogenen Vertretern der Bevölkerungsgruppen und Sachverständigen sowie sachkundigen Einwohnern als Mitglieder einer Kommission wird neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrtkosten pro Sitzung der Tätigkeit der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes oder des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes mit beratender Stimme angehören, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 € gewährt.

 

(2)  Vertritt ein ehrenamtlicher Beigeordneter den Bürgermeister, so erhält er für jeden Tag der Vertretung neben dem Ersatz des Verdienstausfalles, der Fahrtkosten und der Aufwandsentschädigung eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 30,00 €.

Die pauschalierte Lohnsteuer wird von der Gemeinde gezahlt.

 

Der    Vorsitzende     der     Gemeindevertretung,     die    Ausschussvorsitzenden     sowie     die Fraktionsvorsitzenden erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 30,00 €.

 

§ 4 - Fraktionssitzungen

 

(3)   Die Fraktionen erhalten einmalig pro Jahr einen Betrag von 20,00 € je Mandatsträger für

Fraktionsarbeit