Sitzung: 23.11.2016 Gemeindevertretung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Gemäß § 28 Abs. 1 GemHVO ist die Gemeindevertretung mehrmals jährlich
über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.
Gemäß den Verwaltungsvorschriften zur GemHVO ist mindestens zweimal im
Haushaltsjahr ein Bericht vorzulegen. Darin heißt es, das es zweckmäßig
erscheint die Berichtstermine auf den 1. Mai und 1. November zu legen. Der
Haushaltsvollzug in den ersten vier Monaten des Jahres wird schon eine gewisse
Einschätzung über die Entwicklung des laufenden Jahres zulassen und die zum 1.
November verfügbaren Informationen werden für die Planung und Beratung des
Haushalts für das kommende Jahr benötigt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, nebst
Haushaltssicherungskonzept wurden von der Gemeindevertretung am 13.07.2016 beschlossen
und von der Kommunalaufsicht am 29.07.2016 genehmigt.
Durch intensives Arbeiten an den Jahresabschlüssen für die Gemeinde Söhrewald
und den Abwasserverband Mülmischtal erfolgt daher nun erst jetzt der erste
Bericht an die Gemeindevertretung über den Haushaltsvollzug.
Zunächst stellen wir
Ihnen eine Übersicht einiger Erträge mit Stand 16.11.2016 dar:
Ertragsart |
Haushaltsansatz (Euro) |
Anordnungssoll (Euro) |
Differenz (Euro) |
Grundsteuer A |
30.600,00 |
31.501,73 |
901,73 |
Grundsteuer B |
590.300,00 |
602.780,46 |
12.480,46 |
Gewerbesteuer |
575.000,00 |
544.669,64 |
-30.330,36 |
Hundesteuer |
28.500,00 |
28.463,75 |
-36,25 |
Schlüsselzuweisung |
1.758.273,00 |
1.758.273,00 |
0,00 |
Gemeindeanteil
Einkommensteuer |
2.309.840,00 |
2.234.257,30 |
-75.582,70 |
Ausgleichsleistungen
Familienleistungsgesetz |
158.760,00 |
159.150,85 |
390,85 |
Gemeindeanteil
Umsatzsteuer |
51.129,00 |
50.176,61 |
-952,39 |
Abwassergebühren |
680.500,00 |
681.496,59 |
996,59 |
Wassergebühren |
453.500,00 |
454.177,09 |
677,09 |
Kindergartengebühren |
185.000,00 |
174.593,12 |
-10.406,88 |
Bestattungsgebühren |
32.000,00 |
18.485,42 |
-13.514,58 |
Dorfservice ->
Umsatzerlöse |
5.200,00 |
4.369,00 |
-831,00 |
Zu beachten ist,
dass bei den Erträgen Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Ausgleichszahlungen
Familienleistungsausgleich von der Oberfinanzdirektion die Vorausleistungen für
das 1., 2. 3. und 4. Quartal 2016 erfolgt sind.
Die Endabrechnung für das 4. Quartal 2016 erfolgt im Januar 2017.
Für die Planung der Haushaltsplanansätze für das Haushaltsjahr 2016, wurden die
tatsächlichen Werte der Steuerschätzungen des Landes Hessen angenommen.
Die tatsächliche Zahl beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer liegt
voraussichtlich im Bereich der vom Land Hessen vorgegebenen Prognose.
Nicht erfreulich ist
die Entwicklung im Bereich der Gewerbesteuer.
Hier hat sich der
Ertrag im Hinblick auf die Planung des Haushaltsansatzes 2016 verschlechtert.
In den Bereichen Grundsteuer A und Grundsteuer B wurde durch die Erhöhung der
Hebesätze zum 01.01.2015 das geplante Ansatzziel für 2016 erreicht.
Das
Haushaltssicherungskonzept 2016 sieht für das Jahr 2017 eine Erhöhung der
Hebesätze vor. Dies ist erforderlich, um das Ziel des ausgeglichenen Haushalts
ab 2017 nicht zu gefährden.
In den Bereichen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurde durch die
Kalkulationen der Benutzungsgebühren und Anpassung der Gebühren zum 01.01.2015
das geplante Ansatzziel auch für 2016 erreicht.
Für das Jahr 2017 sind neue Gebührenkalkulationen für die Bereiche
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach KAG erforderlich, sodass es zu
Anpassungen in den Bereichen kommen wird.
Im Bereich der
Bestattungsgebühren wird der geplante Haushaltsansatz nicht erreicht.
Eine nochmalige Gebührenerhöhung ist in diesem Bereich für das nächste
Haushaltsjahr unumgänglich.
Die Grundsätze der
Einnahmebeschaffung nach § 93 HGO sind strikt einzuhalten. Das
Kostendeckungsprinzip ist zu beachten. Unterdeckungen sind in diesem, wie auch
in allen anderen klassischen Gebührenhaushalten nicht zulässig und stehen einer
Genehmigung des Haushalts entgegen.
Im Bereich der
Tageseinrichtungen für Kinder wird der geplante Haushaltsansatz mit Fälligkeit
der Kindergartengebühren für den Monat Dezember erreicht.
In allen anderen Bereichen
sieht es so aus, dass der geplante Haushaltsansatz erreicht wird.
Bei den Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen ist ebenfalls ein erfreuliches Ergebnis, mit
Stand: 16.11.2016 der Ergebnisrechnung festzustellen.
Von dem Gesamtansatz in Höhe 1.177.991,00 € stehen jetzt noch Haushaltsmittel
in Höhe von 345.176,58 € zur Verfügung.
Hervorzuheben sind
Überschreitungen in folgenden Bereichen (> 5.000,00 €) des Ergebnis- und
Finanzhaushaltes.
Der Gemeindevorstand hat die entstandenen Mehrausgaben nach § 100 HGO bereits
genehmigt.
Produkt |
Hhst. |
Bezeichnung |
Ansatz 2016 |
Üpl. / Apl. Ausgabe |
53301 |
61610000 |
Instandhaltung von Gebäuden
und Außenanlagen - Wasserversorgung |
16.000,00 € |
7.500,00 € |
53801 |
71230000 |
Zuweisungen für laufende
Zwecke an Zweckverbände und dgl. |
480.000,00 € |
27.469,00 € |
54101 |
67710000 |
Aufwendungen für Sachverständige,
Rechtsanwälte und Gerichtskosten |
1.000,00 € |
5.000,00 € |
55501 |
09630000. 55501-03 |
Um/Ausbau Grundweg |
0,00 € |
8.419,00 € |
Nachstehend wird der
aktuelle Stand der im Haushaltssicherungskonzept von der
Gemeindevertretung beschlossenen
Maßnahmen stichpunktartig erläutert:
Maßnahme |
Stand |
Erhöhung der
Gebühren für die Dorfgemeinschaftshäuser |
Die
Nutzungsgebühren wurden ab dem 01.01.2014 um 15 % angehoben (Aufrundung auf
volle €-Beträge). Die Gebührenordnung wurde zum 01.01.2014 geändert. Um eine bessere
Auslastung und damit weitere Einnahmen zu generieren, wurde die Möglichkeit
eröffnet, den kleinen Raum im DGH Wellerode mit Küche zu mieten. |
Beteiligung der
Vereine und Verbände an den Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten der
Clubhäuser |
Das Bewusstsein
für Kosteneinsparungen vor allem im Bereich Strom soll nochmals gestärkt
werden. In diesen Gesprächen ist die Bereitschaft der Vereine und Verbände
zur Übernahme der Clubhäuser zu klären. Mit den Vereinen
und Verbänden wurden Gespräche geführt. Die Vereine setzen jetzt alle
Möglichkeiten zur Energieeinsparung um. Für die
freiwillige Übernahme von Clubhäusern besteht keine Bereitschaft. Nur der
Verkehrsverein Eiterhagen wird die Grillhütte Eiterhagen komplett übernehmen.
Sollten die freiwilligen Sparmaßnahmen der Vereine nicht zum Erfolg führen,
sind weitere Schritte zu prüfen. |
Erhöhung der
Gebühren im Produkt Brandschutz |
Die Neufassung der
Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren Söhrewald wurde
in der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.07.2013 beschlossen. Die Gebühren
für Feuerwehreinsätze wurden damit zum 01.08.2013 erhöht. |
Erhöhung der
Gebühren im Produkt Tageseinrichtungen für
Kinder |
Die Neufassung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen
für Kinder der Gemeinde Söhrewald
wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.07.2013 beschlossen. Die Kindergartengebühren wurden damit zum 01.08.2013 erhöht. Der
Kostendeckungsgrad von 33 % wird nach vorläufigen Jahresabschlüssen für 2013,
2014 und 2015 eingehalten. |
Erhöhung der
Gebühren im Produkt Friedhofs- und Bestattungswesen |
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 30.10.2013 die
Änderungssatzung zur Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde
Söhrewald beschlossen. Die Bestattungsgebühren wurden damit zum 01.01.2014
erhöht. |
Anpassung der
Hebesätze Grundsteuer A |
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 30.10.2013 eine Hebesatzung
für die Gemeinde Söhrewald beschlossen. Der Hebesatz der Grundsteuer A wurde
damit zum 01.01.2014 von derzeit 340 v.H. auf 400 v.H. erhöht. |
Anpassung der
Hebesätze Grundsteuer B |
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 30.10.2013 eine Hebesatzung
für die Gemeinde Söhrewald beschlossen. Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde
damit zum 01.01.2014 von derzeit 320 v.H. auf 380 v.H. erhöht. Mit Beschluss der
Gemeindevertretung vom 17.12.2014 wurde die Grundsteuer B zum 01.01.2015 von
380 v.H. auf 440 v.H. angehoben. Mit Beschluss der
Gemeindevertretung vom 13.07.2016 soll der Hebesatz für die Grundsteuer B ab
dem Haushaltsjahr 2017 von derzeit 440 v.H. auf 470 v.H. erhöht werden. |
Anpassung der
Hebesätze Gewerbesteuer |
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 30.10.2013 eine Hebesatzung
für die Gemeinde Söhrewald beschlossen. Der Hebesatz der Gewerbesteuer wurde
damit zum 01.01.2014 von derzeit 390 v.H. auf 410 v.H. erhöht. Mit Beschluss der
Gemeindevertretung vom 13.07.2016 soll der Hebesatz für die Gewerbesteuer ab
dem Haushaltsjahr 2017 von derzeit 410 v.H. auf 440 v.H. erhöht werden. |
Anpassung der
Hundesteuer |
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 30.10.2013 eine
Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet
der Gemeinde Söhrewald beschlossen. Die Hundesteuer wurde damit zum
01.01.2014 erhöht. |
Reduzierung der
Sitzungsgelder |
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 30.10.2013 die Neufassung
der Entschädigungssatzung der Gemeinde Söhrewald beschlossen. Die Senkung der
Sitzungsgelder inkl. der Fahrtkosten wurde damit zum 01.01.2014 beschlossen. |
Saisonarbeiter
Bauhof |
In der Saison 2013
wurde eine Saisonkraftstelle im Bereich Schwimmbad nicht wieder besetzt. Wegfall der
zweiten Saisonkraft ab dem Haushaltsjahr 2014. Einsparung = 15.000,-€. Wegfall der
dritten Saisonkraft ab dem Haushaltsjahr 2015. Einsparung = 15.000,-€. Die Vorschläge
wurden bereits komplett zum Haushaltsjahr 2014 umgesetzt. Im Bereich des
Bauhofes werden ab 2014 keine Saisonkräfte mehr beschäftigt. |
Schließung der
Bücherei Wattenbach |
Zum 31.12.2013
wurde die Bücherei in Wattenbach aufgelöst. Der Mietvertrag für die Räume in
Wattenbach ist zum 30.04.2014 ausgelaufen. Die Bücher und das Inventar
wurden, soweit noch nutzbar, in die Bücherei Wellerode überführt. |
Bauhof Kw für Altersteilzeit |
Für den Fall, dass die Saisonkräfte
komplett wegfallen, sollte die Stelle Krah wieder neu besetzt werden ; siehe
Anmerkungen des Arbeitskreises vom 26.02.2013: Konkrete Vorschläge des
Arbeitskreises HSK: -derzeit keine- |
Jugendarbeit;
Verringerung des Gemeindeanteils |
Die Vereinbarung
zur Jugendarbeit mit der Kirche wurde von Seiten der Verwaltung zum
31.12.2014 gekündigt. Der Vertrag soll
zum 01.01.2015 in Kraft treten. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald
hat in ihrer Sitzung am 15.10.2014 eine entsprechende Vereinbarung mit den
Kirchengemeinden Eiterhagen-Wattenbach und Wellerode beschlossen. Der Vertrag ist
zum 01.01.2015 in Kraft getreten. Die Zielvorgabe aus der
Haushaltskonsolidierung ist im Auge zu behalten. |
Beförderung der
Kindergartenkinder aus Eiterhagen |
Der Vertrag mit
dem NVV wurde von Seiten der Verwaltung zum 01.01.2014 gekündigt. |
Kooperation der
Gemeindepflegestation |
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 26.02.2014 den Beschluss
gefasst, dem Zweckverband der Sozialstation Lohfelden, Kaufungen, Nieste
beizutreten. Der Beitritt ist zum 01.07.2014 erfolgt. Die Aktivitäten der
Pflegestation Söhrewald sind damit beendet. Die Mitarbeiterinnen sind in den
neuen Zweckverband Pflegestation Kaufunger Wald-Söhre übergegangen. Die
Altersteilzeitfälle verbleiben bei der Gemeinde Söhrewald. |
Schließung des
Waldschwimmbades in Wattenbach |
Das Schwimmbad
wurde im Jahr 2013 im gewohnten Umfang weiterbetrieben. Aufgrund des
Beschlusses der Gemeindevertretung zum HSK 2013 ist das Produkt Schwimmbad ab
2014 aus der Haushaltsplanung zu nehmen. Im Herbst 2013 hat sich der
Förderverein Waldschwimmbad Wattenbach e.V. gegründet. Dieser möchte den
Betrieb des Waldschwimmbades ab 2014 weiterführen und aufrechterhalten. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat in ihrer Sitzung am 29.01.2014
einen entsprechenden Betreibervertrag mit dem Förderverein beschlossen. Im
Rahmen der Sportförderung wird dem Förderverein ein Zuschuss in Höhe von
40.000,00 € zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung ist auf ein Jahr
befristet. Die Fördermittel werden im Rahmen der Haushaltskonsolidierung eingespart.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat in ihrer Sitzung am 15.10.2014
einen neuen Betreibervertrag zur Übergabe des Betriebs des Waldschwimmbades
in Wattenbach an den Förderverein Waldschwimmbad Wattenbach e.V. beschlossen.
Im Rahmen der Sportförderung wird dem Förderverein jährlich ein Zuschuss in
Höhe von 40.000,00 € zur Verfügung gestellt. Der Vertrag wird unbefristet zum
01.01.2015 abgeschlossen. Eine Kündigung ist frühestens zum 31.12.2016
möglich. Die Fördermittel sind im Rahmen der Haushaltskonsolidierung
einzusparen. |
Kündigung der
Parkplatzfläche am Waldschwimmbad Wattenbach |
Der Pachtvertrag
wurde von Seiten der Verwaltung zum 31.12.2013 gekündigt. |
Gullyreinigung |
Ab dem
Haushaltsjahr 2013 wird die Gullyreinigung nur noch 1 x jährlich durch die
Feuerwehr durchgeführt. |
Einschränkung des
Winterdienstes |
Die
Gemeindevertretung hat mit dem HSK 2013 beschlossen, dass künftig nur noch
die mit oberster Priorität zu reinigenden Straßen und Wege vom Schnee zu
befreien sind. Der Räum- und Streuplan wurde, in Abstimmung mit dem
Gemeindevorstand, entsprechend angepasst und wurde zur Saison 2013 / 2014
erstmals eingesetzt. |
Müllcontainer auf
Bauhof |
Auf Vorschlag des
Bauhofleiters werden ab 2014 für die Entsorgung auf dem Bauhof Presscontainer
eingesetzt. Dadurch werden die Müllgebühren um ca. 1.200 € reduziert. |
Im Finanzhaushalt 2016 sind diverse Projekte veranschlagt.
Als Anlage 1 ist eine
Auflistung aller laufenden Projekte mit Informationen zum Sachstand der Maßnahmen
bzw. der Projekte beigefügt.
Von Seiten der
Finanzabteilung wird zurzeit noch verstärkt an den Jahresabschlüssen für die
Jahre 2013 und 2014 gearbeitet. Die Arbeiten sind aufgrund schwerwiegender
Probleme in der Finanzwesensoftware CIP seit September 2016 ins Stocken
geraten. Alle dazu durchzuführenden Arbeiten zur Bereinigung konnten noch nicht
durchgeführt werden, sodass das Ziel, die Jahresabschlüsse für die Jahre 2013
und 2014 bis zum 31.12.2016 fertigzustellen, voraussichtlich nicht erreicht werden
kann.
Somit ist wahrscheinlich eine Feststellung der Jahresabschlüsse für die Jahre
2013 und 2014 nach § 112 Abs. 9 HGO vom Gemeindevorstand bis zum 31.12.2016
nicht möglich, sodass die Zielvorgabe zur Genehmigung der Haushaltssatzung für
2016 nicht eingehalten wird.
Darüber hinaus sind die Mitarbeiter/innen des
Bereiches Finanzen zur Zeit beschäftigt, auch das Zahlenwerk für den
Haushaltsplan 2017 und das Haushaltssicherungskonzept, nebst einer Auflistung
aller freiwilligen Leistungen für das Haushaltsjahr 2017, zusammenzustellen.
Unwägbarkeiten ergeben sich jedoch bei der
Planung des Produktes „61101 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine
Umlagen“ aus den noch nicht verbindlich vorliegenden Eckdaten zum Kommunalen
Finanzausgleich (KFA).
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Genehmigung des Haushaltsplanes für das
Haushaltsjahr 2017 von der Kommunalaufsicht nur erteilt wird, wenn die
Jahresabschlüsse für die Jahre 2015 und 2016 vorliegen.
Der formelle Haushaltsausgleich muss ab dem Haushaltsjahr 2017 erreicht
werden.
Von den, von der Gemeindevertretung festgesetzten und beschlossenen
Konsolidierungen, mit dem Ziel des ausgeglichenen Haushalts ab 2017 darf nicht
abgerückt werden.
Verbindliche Konsolidierungsziele dürfen ohne belastbare Begründung nicht
verschoben werden. Ein Wachstum bei den Aufwendungen ist grundsätzlich nicht
zulässig.
Die Kommunalaufsicht hat in dem Schreiben zur Genehmigung der Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2016 mitgeteilt, dass sie das Abweichen von HSK-Zielen
nicht akzeptiert. Da die Haushaltsplanung 2016 gegenüber dem vorjährigen
Haushaltssicherungskonzept ein um ca. 70.000 € höheres Defizit ausweist, hat
die Kommunalaufsicht die Gemeinde Söhrewald daher aufgefordert, diesen Betrag
im laufenden Haushaltsvollzug einzusparen.
Die Gemeinde Söhrewald hat versucht diese
zusätzliche Vorgabe zur Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2016 zu erfüllen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand können jedoch
von den vorgegebenen 70.000 € lediglich ca. 50.000 € erreicht werden.
Der Gemeindevorstand wird auch weiterhin alle
Anstrengungen unternehmen, um die Zielvorgabe noch zu erreichen.
Des Weiteren wurden die von der Gemeindevertretung beschlossenen Ziele im
Haushaltssicherungskonzept erreicht.