Sitzung: 06.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung wie
folgt:
a)
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Söhrewald beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Wohnpark am
Schwarzebach“ für den im Vorentwurf vom 10.10.2016 dargestellten
Geltungsbereich gem. § 2 (1) BauGB.
b)
Beschluss gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Die Verwaltung wird
beauftragt, den Planentwurf mit Entwurf der Begründung einschl. Umweltbericht
als Bestandteil der Begründung gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und
betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2)
BauGB zur Stellungnahme aufzufordern.
Die nach
Einschätzung der Verwaltung vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen
Stellungnahmen sind mit dem Planentwurf zur Einsichtnahme auszulegen.
Bei der
Offenlegungsbekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass
-
wenn Angaben zu verfügbaren umweltbezogenen
Informationen vorhanden sind, diese eingesehen werden können,
-
die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb der
Auslegungsfrist besteht und
-
nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
möglicherweise nicht berücksichtigt werden (Präklusion nach § 4 a (6) BauGB).
Ein Antrag ist nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, wenn mit
ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen
der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können.