Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung wie folgt:

a)            Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

            Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Wohnpark am Schwarzebach“ für den im Vorentwurf vom 10.10.2016 dargestellten Geltungsbereich gem. § 2 (1) BauGB.

 

b)            Beschluss gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

            Die Verwaltung wird beauftragt, den Planentwurf mit Entwurf der Begründung einschl. Umweltbericht als Bestandteil der Begründung gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB zur Stellungnahme aufzufordern.

Die nach Einschätzung der Verwaltung vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind mit dem Planentwurf zur Einsichtnahme auszulegen.

Bei der Offenlegungsbekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass

-          wenn Angaben zu verfügbaren umweltbezogenen Informationen vorhanden sind, diese eingesehen werden können,

-          die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist besteht und

-          nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden (Präklusion nach § 4 a (6) BauGB). Ein Antrag ist nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.