Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Söhrewald empfiehlt der Gemeindevertretung die folgende Beschlussfassung:

 

1.      Der Betrieb des örtlichen Stromverteilnetzes der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Gemeinde Söhrewald soll nach Auslaufen des bestehenden Stromkonzessionsvertrages in einer gesellschaftsrechtlichen Kooperationslösung mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung unter Einbindung der e.on Mitte AG als strategischem Partner erfolgen. Hierzu soll gemeinsam mit den ebenfalls eine solche Kooperationslösung beschließenden Kommunen aus dem Kreis der Kommunen Ahnatal, Bad Karlshafen, Baunatal, Breuna, Calden, Espenau, Fuldabrück, Fuldatal, Grebenstein, Habichtswald, Helsa, Immenhausen, Kaufungen, Lohfelden, Naumburg, Niestetal, Oberweser, Reinhardshagen, Schauenburg, Trendelburg, Vellmar, Wahlsburg  und Zierenberg eine zu 100% kommunale Beteiligungsgesellschaft (Arbeitstitel) in der Rechtsform der GmbH & Co. KG mit dem Ziel gegründet werden, dass diese sich mit 51% an einem gemeinsam mit der e.on Mitte AG zu gründenden Versorgungswerk (Arbeitstitel) in der Rechtsform der GmbH & Co. KG beteiligt.  Die übrigen 49 % der Gesellschaftsanteile an dem zu gründenden Versorgungswerk erhält die e.on Mitte AG als strategischer Partner der kooperierenden Kommunen. Der Gemeindevorstand wird insofern ermächtigt, das Kooperationsangebot der e.on Mitte AG vom 05.11.2010 anzunehmen.

2.      Die Konzession zum Stromnetzbetrieb im Gebiet der Gemeinde Söhrewald wird für den Zeitraum ab dem 01.01.2012 bis zum 31.12.2031 auf Basis des Konzessionsvertragsangebotes der e.on Mitte AG vom 03.09.2010 sowie des Kooperationsangebotes der e.on Mitte AG vom 05.11.2010 an die neu zu gründende „Versorgungswerk“ GmbH & Co. KG (Arbeitstitel) vergeben. Der Magistrat/Gemeindevorstand wird ermächtigt, auf Basis des Konzessionsvertragsangebotes der e.on Mitte AG vom 03.09.2010 sowie des Kooperationsangebotes der e.on Mitte AG vom 05.11.2010 den Konzessionsvertrag mit der neu zu gründenden Versorgungswerk GmbH & Co. KG abzuschließen.

3.      Der Magistrat/Gemeindevorstand wird ermächtigt, die erforderlichen Verfahrensschritte zur Gründung der kommunalen Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG und der Versorgungswerk GmbH & Co. KG sowie zur Vorbereitung der Netzübernahme durch die Versorgungswerk GmbH & Co. KG einzuleiten.  Insbesondere wird der Gemeindevorstand ermächtigt, den Anspruch der Gemeinde Söhrewald auf Erwerb der Anlagen des örtlichen Stromverteilnetzes sowie diesbezügliche Rechte aus den Endschaftsbestimmungen des bestehenden Stromkonzessionsvertrags mit der e.on Mitte AG an die neu zu gründende „Versorgungswerk“ (Arbeitstitel) GmbH & Co. KG abzutreten.