Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt beiliegenden
Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer
im Gebiet der Gemeinde Söhrewald zur Kenntnis und verweist diesen zur weiteren
Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss.
Sachverhalt:
Gemäß dem durch
die Gemeinde Söhrewald beschlossenen Haushaltkonsolidierungskonzeptes für das
Jahr 2013 sollen die Steuersätze der Hundesteuer ab dem 01.01.2014 um 15 %
angehoben werden.
Bei der Berechnung
der entsprechenden Beträge ist eine Aufrundung auf volle Euro-Beträge
vorgenommen worden.
Folgende
Steuersätze ergeben sich daher zum 01.01.2014:
|
bisher |
ab 01.01.2014 |
für den ersten
Hund |
56,00 € |
65,00 € |
für den zweiten
Hund |
80,00 € |
92,00 € |
für den dritten
und jeden weiteren Hund |
104,00 € |
120,00 € |
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gefährliche
Hunde |
600,00 € |
690,00 € |
Ein Entwurf der 1.
Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.