Betreff
Änkündigungsbeschluss zur 8. Änderung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Söhrewald
Vorlage
0231/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt einen Ankündigungsbeschluss nach § 3 Abs. 1 KAG zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Söhrewald.

Die Gemeindevertretung wird in einer ihrer nächsten Sitzungen die Wasserversorgungssatzung mit den kalkulierten Gebühren rückwirkend zum 01.01.2014 beschließen.

 

Die Öffentlichkeit wird darauf hingewiesen, dass es beabsichtigt ist, möglicherweise eine belastende Satzung im Hinblick auf die Wassergebühren mit Rückwirkung zum 01.01.2014 neu zu fassen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Söhrewald muss die Gebühren für den Gebührenhaushalt Wasser für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2015 neu kalkulieren, da die letzte Kalkulation für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2013 erfolgte.

 

Eine Neukalkulation der Gebühren muss turnusgemäß erfolgen, da Baumaßnahmen im Bereich der Wasserversorgung und die Entwicklung der Verbräuche berücksichtigt werden müssen, um den Gebührenhaushalt für Wasser, gemäß Vorgabe KAG, ausgeglichen zu gestalten.

 

Erläuterung:

 

Die Gemeinde Söhrewald wird zur Ermittlung der Wassergebühr für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2015 ein externes Büro beauftragen.

 

Wie sich die Gebühren aufgrund der Veränderungen durch Baumaßnahmen und die Entwicklung der Verbräuche im Bereich der Wasserversorgung entwickeln, kann momentan nicht prognostiziert werden.