Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt einen Ankündigungsbeschluss nach § 3 Abs. 1 KAG
zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Söhrewald.
Die
Gemeindevertretung wird in einer ihrer nächsten Sitzungen die
Wasserversorgungssatzung mit den kalkulierten Gebühren rückwirkend zum
01.01.2014 beschließen.
Die
Öffentlichkeit wird darauf hingewiesen, dass es beabsichtigt ist,
möglicherweise eine belastende Satzung im Hinblick auf die Wassergebühren mit
Rückwirkung zum 01.01.2014 neu zu fassen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde
Söhrewald muss die Gebühren für den Gebührenhaushalt Wasser für den Zeitraum
01.01.2014 bis 31.12.2015 neu kalkulieren, da die letzte Kalkulation für den
Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2013 erfolgte.
Eine Neukalkulation
der Gebühren muss turnusgemäß erfolgen, da Baumaßnahmen im Bereich der
Wasserversorgung und die Entwicklung der Verbräuche berücksichtigt werden
müssen, um den Gebührenhaushalt für Wasser, gemäß Vorgabe KAG, ausgeglichen zu
gestalten.
Erläuterung:
Die Gemeinde
Söhrewald wird zur Ermittlung der Wassergebühr für den Zeitraum 01.01.2014 bis
31.12.2015 ein externes Büro beauftragen.
Wie sich die Gebühren aufgrund der Veränderungen durch Baumaßnahmen und
die Entwicklung der Verbräuche im Bereich der Wasserversorgung entwickeln, kann
momentan nicht prognostiziert werden.