Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung den vorliegenden Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Satzung
über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Söhrewald ohne
Änderungen zu beschließen.
Sachverhalt:
Gemäß dem durch
die Gemeinde Söhrewald beschlossenen Haushaltkonsolidierungskonzeptes für das
Jahr 2013 sollen die Steuersätze der Hundesteuer ab dem 01.01.2014 um 15 %
angehoben werden.
Bei der Berechnung
der entsprechenden Beträge ist eine Aufrundung auf volle Euro-Beträge
vorgenommen worden.
Folgende
Steuersätze ergeben sich daher zum 01.01.2014:
|
bisher |
ab 01.01.2014 |
für den ersten
Hund |
56,00 € |
65,00 € |
für den zweiten
Hund |
80,00 € |
92,00 € |
für den dritten
und jeden weiteren Hund |
104,00 € |
120,00 € |
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gefährliche
Hunde |
600,00 € |
690,00 € |
Ein Entwurf der 1.
Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.