Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den
vorliegenden Entwurf der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die
Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) ohne Änderungen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde
Söhrewald hat bisher die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der
Haushaltssatzung für das jeweilige Jahr festgesetzt. Die Hebesätze können
jedoch erst nach Genehmigung des Haushaltes durch die Aufsicht und der
anschließenden Veröffentlichung erhoben werden.
Durch die
Beschlussfassung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2013 ist geplant, die
Hebesätze für das kommende Jahr neu festzusetzen.
Der Hebesatz der
Grundsteuer A soll von derzeit 340 v.H. auf 400 v.H.
der Hebesatz der Grundsteuer B von derzeit 320 v.H. auf 380 v.H. und
der Hebesatz der Gewerbesteuer von derzeit 390 v.H. auf 410 v.H.
ab dem 01.01.2014
angehoben werden.
Sollte bis zum
Erstellen der Bescheide für das Jahr 2014 (Erste Fälligkeit: 15.02.2014) die
Haushaltsgenehmigung nicht vorliegen bzw. die Veröffentlichung nicht erfolgt
sein, könnten diese vorerst nur mit den Hebesätzen des Jahres 2013 versendet
werden.
Sobald der
genehmigte Haushalt dann veröffentlicht ist, müssten erneut alle Grund- und
Gewerbesteuerpflichtigen einen neuen Bescheid mit den geänderten Hebesätzen
erhalten. Dies wäre mit hohen Kosten (Porto, Papier, Druckkosten) verbunden.
Die Gemeinde kann
aufgrund der §§ 5, 51 HGO, § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz
eine Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und
Gewerbesteuer erlassen. Diese tritt nach Veröffentlichung zu dem in der Satzung
genannten Termin (01.01.2014) in Kraft.
Somit kann diese
Satzung bereits bei der Bescheiderstellung 2014 angewendet werden.