Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die in der Stellungnahme enthaltenen Hinweise und
Anregungen, sowie den Antrag zum Planfeststellungsverfahren wie vorgestellt zu
beschließen.
Planfeststellungsverfahren
gemäß § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Antragsteller: TenneT TSO GmbH
Projekt: 380-kV-
Höchstspannungsverbindung Wahle – Mecklar
Abschnitt: Landesgrenze Niedersachsen – Umspannwerk Mecklar
Grundlagen
Die
TenneT TSO GmbH plant den Bau und Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsleitung.
Die Leitung soll von Wahle in Niedersachsen bis nach Mecklar in Hessen
verlaufen. Das hier bekannt gemachte Vorhaben erstreckt sich von der
Landesgrenze Hessen – Niedersachsen in der Gemeinde Niestetal bis zum Umspannwerk
Mecklar in der Gemeinde Ludwigsau über eine Länge von ca. 65 km.
Für
das oben genannte Projekt ist die Durchführung eines
Planfeststellungs-verfahrens gemäß § 43 EnWG erforderlich. Darüber hinaus
bedarf das Projekt gemäß Nr. 19.1.1 der Anlage 1 UVPG einer
Umweltverträglichkeitsprüfung.
Zuständige
Anhörungsbehörde und Planfeststellungsbehörde ist nach der Verordnung über
Zuständigkeiten nach dem Energiewirtschaftsgesetz für das Land Hessen das
Regierungspräsidium Kassel.
Trassenführung
Die
Leitungsführung tangiert zuerst das Waldgebiet nördlich von Wellerode in der
Höhe von Vollmarshausen mit einem Abstand von 400m zur Ortslage. Im weiteren
Verlauf ändert die Leitung ihre Richtung, spannt westlich über den
Fahrenbach/Wahlebach bis zur vorhandenen Waldschneise der
100kV-Bahnstromtrasse. Die Querung der Söhre erfolgt im Bereich der
Bahnstromtrasse.
Über
die gesamte Streckenführung wird die bestehende Bahnstromleitung zurückgebaut
und auf die neuen Masten mit aufgelegt. Für die Söhrequerung bedeutet dies nur
geringfügige zusätzliche Eingriffe in den Waldsaum.
Die
Standorte für die Mastbauwerke sind in unmittelbarer Nähe der bestehenden
Masten, es kommen keine zusätzlichen Standorte hinzu.
Bauweise / Masten
Während
die bestehenden Masten eine Größe zwischen 26,1m und 46,8m aufweisen, werden
die neuen Masten zwischen 53,0m und 91,5m hoch sein.
Der
mit 91,5m höchste Mast wird auf Höhe der alten Vollmarshäuser Landstraße
zwischen der Hühnerfarm und dem Festplatz der Gemeinde Lohfelden stehen und von
dort über die Landesstraße spannen.
Im
Raumordnungsverfahren wurde von einer maximalen Masthöhe von 64,0m ausgegangen.
Stellungnahme im
Raumordnungsverfahren 2010 / Landschaftsbild
Im
Rahmen des Raumordnungsverfahrens im Jahr 2010 wurde seitens der Gemeinde
Söhrewald unter Verweis auf das Schutzgut Landschaft für den Bereich eine
Erdverkabelung beantragt. Dies wurde damit begründet, dass die neuen Masten
deutlich über den Waldbestand hinausragen und damit weithin sichtbar sind.
Auszüge aus der Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren
(Gemeindevertretung vom 25.08.2010):
D
4.4 Freiraumstruktur, Natur, Landschaft
Der von der Trassenführung betroffen
Teil der Gemarkung Söhrewald befindet sich komplett in dem im Regionalplan
Nordhessen festgelegten Vorrangebiet Regionaler Grünzug, zum Teil in dem Vorbehaltsgebiet für besondere
Klimafunktion und dem Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft. Die Beurteilung
des Vorhabens kann nach Auffassung der Gemeindevertretung der Gemeinde
Söhrewald nicht alleine durch den Hinweis auf die umweltbezogen,
raumordnerischen Belangen in der Umweltverträglichkeitsstudie beschränkt
werden. Mit der Querung des Vorranggebietes Regionaler Grünzug durch die
geplante Freileitung wird gegen das im Regionalplan Nordhessen Kapitel 4.1.2
Regionaler Grünzug festgelegte Ziel 1, Satz 1 „In der in der Karte festgelegten
regionalen Grünzügen sind die Freiräume in ihrer ökologischen, ökonomischen und
sozialen Funktion zu erhalten und zu verbessern“ verstoßen. In der Begründung
zu Ziel 1 und 2 wird darauf verwiesen, dass die regionalen Grünzüge und die
Siedlungsflächen als gleichwertige, sich gegenseitig bedingende Funktionsräume
in Beziehung stehen. Dadurch ergibt sich zwingend, dass zumindest die im
Vorranggebiet Regionaler Grünzug befindlichen Trassenvarianten im Rahmen der
Raumverträglichkeitsstudie auf raumordnerische Verträglichkeit untersucht
werden.
Die notwendige Neutrassierung in den
Abschnitten 485 und 486 führt zu einer Zerschneidung der vorhandenen Waldfläche
und widerspricht somit dem Regionalplan Nordhessen 5.2.1 Grundsatz 3 in
Verbindung mit §1 Abs 5 BnatSchG
In den zeichnerischen Darstellungen der
Umweltverträglichkeitsstudie zum Schutzgut Landschaft (HE Karte C- 4.5-4 Blatt
1) wird für diesen Bereich ein hohes Konfliktpotential erkannt. In dem Ergebnis
der Sichtbarkeitsanalyse (HE Karte C 4.5-5 Blatt 1) werden die Waldflächen mit
dem Argument der „Sichtverschattung Wald“ nicht weiter bewertet. Die
Einschätzung der Sichtverschattung durch den vorhandenen Waldbestand wird von
der Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald nicht geteilt. Die derzeit im Bestand
vorhanden 28m hohen Masten der Bahnstromleitung ragen schon jetzt über den
Waldbestand hinaus. Die 52m hohen Masten der 380 kV-Leitung überragen somit
deutlich die Wipfel des Waldbestandes und sind weithin sichtbar. Der in der UVS
C 4.2-22 dargestellten Verringerung des Konfliktrisikos aufgrund der
Trassenbündelung wird widersprochen. Von den geplanten, bis zu 62m hohen 380
kV-Masten geht eine deutlich stärkere visuelle Störung aus als von den
vorhandenen, max. 28m hohen Bahnstromleitungsmasten.
Es wird seitens der Gemeindevertretung
der Gemeinde Söhrewald darauf hingewiesen dass Teile der Aussagen im
Landschaftssteckbrief Nr.09 inhaltlich falsch sind .Die Beurteilung der
raumstrukturellen und raumordnerischen Auswirkungen zum Sachthema
Freiraumstruktur, Natur, Landschaft beruhen daher auf fehlerhaften Grundlagen.
Die Aussage „Die Fulda trennt den Kaufunger- von dem Söhrewald“ ist falsch.
Kaufunger Wald und Söhrewald bilden eine räumliche Einheit, die Fulda streift
den Söhrewald lediglich im Bereich Fuldabrück.
Der Söhrewald gilt als Rückzugsort für
seltene, bzw. vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten. In den Wäldern
sind neben verschiedenen Fledermausarten auch der Schwarzstorch und andere
Großvögel heimisch. Zur Tier- und Pflanzenwelt ist im Rahmen des zukünftigen
Planfeststellungsverfahrens im Vorfeld eine detaillierte Bestandaufnahme zu
erarbeiten.
Die vorhandene Bahnstromtrasse führt in
den Abschnitten 488 – 491 durch den westlichen Söhrewald. Insbesondere in den
Abschnitten 490 und 491 sind die Flächen unter den Masten dicht verbuscht,
wodurch der angrenzende Hochwald gegen Windeintrag geschützt ist. Aufgrund der
geographischen Lage an der Westseite des Höhenzuges sind diese Flächen
besonders empfindlich. Es steht zu befürchten, dass durch eine Verbreiterung
der Trasse dieser Schutzstreifen gerodet wird. Dadurch sind die angrenzenden
Waldflächen den in den letzten Jahren verstärkt auftretenden Sturmereignissen
schutzlos ausgeliefert. Die dadurch zu erwartenden Folgeschäden für die Natur
gefährden sowohl das Landschaftsbild, als auch die Funktion des Waldes als
Erholungsort.
D
4.5 Erholung, Fremdenverkehr, Tourismus
In den Aufzählungen der Ziele und
Grundsätze der Regionalen Raumordnungsprogramme „Tourismus“ fehlt die Abwägung zu den Vorgaben des
Regionalplan Nordhessen 4.7 Tourismus und Erholung Grundsatz 7: „Es ist
erforderlich, Erholungseinrichtungen in Wohnortnähe zu sichern und auszuweiten,
nicht zuletzt auch, um Menschen, die weite Wege zu Erholungseinrichtungen nicht
auf sich nehmen können (Kinder, sozial Schwache, Mütter mit Kleinkindern,
Erholungssuchende in Tagesrandzeiten), Angebote zu machen. Die im Regionalplan
ausgewiesenen Grünzüge im Verdichtungsraum Kassel sowie in Fulda und Bad
Hersfeld vermitteln solche Angebote.“
Zu den Aussagen des Regionalplan
Nordhessen 4.7 Tourismus und Erholung Grundsatz 7 wird weder in den Kapiteln
„4.5.1 Relevanzbetrachtung“, „4.5.2 Darstellung raumwirksamer Belange“, „4.5.3
Beurteilung der Raumauswirkungen und Konfliktrisiken“ noch in der
Konformitätsprüfung Stellung genommen.
In Verbindung mit den Zielfestsetzungen
im Regionalplan Nordhessen Kapitel 4.1.2 Regionaler Grünzug festgelegte Ziel
1.und 2 ergibt sich dadurch eine vollkommen neue Beurteilungsgrundlage für das
Raumordnungsverfahren.
Die Gemeinde Söhrewald gehört mit dem
Verbund „ErlebnisRegionKassel – Märchenland der Gebrüder Grimm“ zu einem
Zusammenschluss von Gemeinden deren Schwerpunkt auf dem Ausbau der Naherholung
ausgerichtet ist. In Verbindung mit der Linie 37 der KVG und deren Anbindung an
die Wanderparkplätze stellt der Bereich der Söhre ein bedeutsames ganzjähriges
Naherholungsgebiet für das Oberzentrum Kassel dar, das vor allem durch seinen
einzigartigen Ausblick auf das Kasseler Becken profitiert. Im Landschaftsrahmenplan
Nordhessen 2000 wird die Söhre als Raum mit herausragender Bedeutung für die
landschaftsbezogen Erholung dargestellt. Sämtliche von der Söhre in das
Kasseler Becken führenden Rad- und Wanderwege werden durch die Trassenführung
gekreuzt. Eine oberirdische Leitungsführung in den Abschnitten 483-493 würde
das gesamte Landschaftsbild zerstören und damit der Gemeinde die Grundlagen für
den weiteren touristischen Ausbau entziehen. In diesem Zusammenhang wird
ebenfalls auf die Vorgaben des Regionalplanes Nordhessen 4.7 Grundsatz 1
verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht
nur der Märchenlandweg, sondern auch andere bedeutsame Fernwanderwege
(Franzosenweg, Spangenberger Pfad, …) die Trassenführung auf dem Gebiet der
Gemeinde Söhrewald kreuzen.
Nach Auffassung der Gemeindevertretung
der Gemeinde Söhrewald sind die Aussagen des Raumordnungsverfahrens um die
folgenden beantragten Ausarbeitungen zu ergänzen.
Anträge
1. Die Gemeindevertretung Söhrewald
stellt den Antrag, im Abschnitt 4.5 des Raumordnungsverfahren die Abwägung der
Vorgaben des Regionalplan Nordhessen 4.7 Tourismus und Erholung Grundsatz 7
einzuarbeiten. Dabei sind insbesondere die Aussagen des Grundsatzes 1 des
Abschnittes 4.1.2 des Regionalplan
Nordhessen zu berücksichtigen.
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Söhrewald stellt den Antrag, die Darstellung in der Karte C 4.5-5 „Schutzgut
Landschaft Ergebnis der Sichtbarkeitsanalyse“ in den Abschnitten 486, 488 – 491
von grau (Sichtverschattung Wald) in rot (hohe Zusatzbelastung) zu ändern. Die
geplanten bis zu 62m hohen Masten der neuen Trasse ragen bis zu 35m über den
Waldbestand und sind damit, anders als die max. 28m hohen Masten der
Bahnstromtrasse, weithin sichtbar. Zur Verdeutlichung der Situation wird die
Ausarbeitung einer Fotosimulation auf den betroffenen Trassenabschnitten
beantragt.
3. Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Söhrewald stellt den Antrag, aufgrund der in der Stellungnahme aufgeführten
Bedenken, die Höchstspannungsleitung Wahle –Mecklar in den Abschnitten 485 bis
491 als Erdverkabelung auszuführen. Der Bau einer Freileitung in diesen
Bereichen würde eine nicht tragbare Beeinträchtigung des regionalen Grünzuges
und der damit verbundenen Erholungsqualität für die Region bedeuten.
Vorgaben im
Planfeststellungverfahren
Zur
Erdverkabelung nimmt der Antragsteller in der zum Planfeststellungsverfahren
gehörenden allgemeinverständlichen Zusammenfassung wie folgt Stellung:
1.1.3.4 Umwelt
„Ein Vergleich der Umweltauswirkungen eines Erdkabels und einer
Freileitung zeigt, dass durch ein Kabelvorhaben die Schutzgüter anders als
durch eine Freileitung belastet werden. Wie bei Freileitungen auch, weisen
Kabelsysteme Eigenschaften auf, die je nach Naturraumausstattung zu erheblichen
Beeinträchtigungen führen können. Bei der Errichtung einer Kabelanlage kommt es
vor allem in der Bauphase zu umfangreicheren Eingriffen auf der gesamten zu
verkabelnden Strecke. Von der Verlegung eines Erdkabels werden insbesondere die
Schutzgüter Vegetation, Boden und Grundwasser in anderer Intensität betroffen
als durch eine Freileitung. Vor allem in Bereichen mit hoch an-stehendem
Grundwasser und entsprechender Empfindlichkeit der Standorte ist ein Erdkabel
mit deutlich weitergehenden Umweltrisiken verbunden als eine Freileitung. Einer
Verkabelung kann daher unter dem Gesichtspunkt der Umweltauswirkungen nicht
generell der Vorzug gegenüber einer Freileitung eingeräumt werden.
Durch die Wahl eines weitgehenden Neubaus in der Trasse einer bestehenden
Freileitung kann eine weitgehende Vermeidung von neuen Eingriffen in Natur und
Landschaft erreicht werden. Zudem werden insbesondere neue Beeinträchtigungen
des Schutzgutes Avifauna weitgehend vermieden. Die Avifauna wird im Falle der
Ausführung als Freileitung zwar prinzipiell stärker beeinträchtigt als bei
einem Erdkabel, durch eine Markierung des Erdseiles der Freileitung können
diese Beeinträchtigungen allerdings – wo dies erforderlich ist - insgesamt
deutlich gemindert werden.
Verbleibende Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt werden durch
geeignete Maßnahmen kompensiert. So werden auch gegenüber der
Erdkabel-Alternative weitergehende Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
durch die Freileitungen soweit möglich kompensiert bzw. durch eine Ersatzzahlung,
die für landschaftspflegerische Maßnahmen verwendet wird, abgegolten.
Abgesehen davon, dass durch ein Erdkabel andere ökologische Konflikte
ausgelöst werden als durch die Freileitung, kann das Erdkabel gegenüber der
Freileitung nicht als Vermeidungsmaßnahme angesehen werden. Beeinträchtigungen
sind nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen
gegeben sind, die es ermöglichen den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am
gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft zu erreichen.“
1.1.5.3 Schutzgut Landschaft
Innerhalb des ca. 65,1 km langen Teilabschnittes zwischen der
Landesgrenze Niedersachsen/Hessen und dem Umspannwerk Mecklar durchläuft die
ge-plante Freileitung die drei naturräumlichen Haupteinheiten Westhessische
Senke, Knüll-Hochland sowie Fulda-Werra-Bergland. Innerhalb des
Untersuchungsraumes, welcher sich 1.500 m beidseits der zu errichtenden
Freileitung erstreckt, entfällt der größte Flächenanteil auf die naturräumliche
Haupteinheit Fulda-Werra-Bergland, welches ca. 75% der Fläche des
Untersuchungs-raums ausmacht und in weiten Teilen bewaldet ist.
Innerhalb des fast 20.000 ha großen Untersuchungsraumes liegen 13
natur-räumliche Untereinheiten. Diese werden im Rahmen der Landschaftsbildanalyse
in insgesamt 22 Landschaftsbildeinheiten untergliedert, von denen 5 mit sehr
hoher, elf mit hoher und sechs mit mittlerer Bedeutung für Landschafts-pflege
und naturbezogene Erholung bewertet werden.
Im Untersuchungsraum liegen zahlreiche Erholungsgebiete, von denen der
Meißner-Kaufunger Wald das bedeutendste darstellt. Neben dem Naturpark sind
insgesamt vier großflächige Erholungsgebiete von hoher bzw. herausragender
Bedeutung sind im gesamten Untersuchungsraum vorhanden.
Neben den für die naturbezogene Erholung relevanten Flächen stellen
auch die 8 Landschaftsschutzgebiete sowie ein Naturschutzgebiet eine Aufwertung
der Landschaft im Untersuchungsraum dar.
Eine Vorbelastung der Landschaften innerhalb des Untersuchungsraumes
entsteht durch bestehende Leitungen und Windkraftanlagen, welche auf weiten
Strecken eine Vorbelastung darstellen. So ist z.B. das Kasseler Becken
innerhalb des Untersuchungsraums alleine durch über 45 km bestehender
Frei-leitungen sowie 5 Windkraftanlagen vorbelastet.
Im
Planfeststellungsverfahren wird nunmehr auf die Vorbelastung durch bestehende
Leitungstrassen sowie Windkraftanlagen hingewiesen, wodurch sich der Eingriff
auf das Landschaftsbild reduziert. Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass die
bestehende Bahnstromleitung auf die neuen Masten mit aufgelegt wird.
Bei
den 5 bestehenden Windkraftanlagen handelt es sich jedoch nach Auffassung der
Bauverwaltung um eine punktuelle Belastung des Landschaftsbildes, von der eine
ganz andere Wirkung ausgeht, als von einer
die Landschaft zerschneidenden Leitungstrasse. Insbesondere die Überspannung
des Tales zwischen Wellerode und Vollmarshausen und die dafür notwendigen 70,5m
und 91,5m hohen Masten beeinflussen das Landschaftsbild erheblich stärker als
die Windkraftanlagen. Schon im Raumordnungsverfahren abgegebenen
Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen werden aufrechterhalten.
Kompensationsmaßnahmen
Neben
dem von der Trassenführung betroffenen Ortsteil Wellerode hat das
Planfeststellungsverfahren auch Auswirkung auf die Gemarkung Eiterhagen. Hier
sollen in Höhe der Fischteiche zwischen Eiterhagen und Quentel Waldflächen als
Prozessschutzflächen eingerichtet werden. Auf den Maßnahmenflächen unterbleibt
zukünftig unter dem Vorzeichen des Prozessschutzes jegliche Form der
forstlichen Holznutzung. Es wird unter anderem auch auf die Pflege und weitere
Auslese standortheimischer Bäume verzichtet. Dies gilt auch für
Waldschutzmaßnahmen gegen Wild. Die Bestände werden der vom Menschen
unbeeinflussten Sukzession überlassen. Es finden keine Pflanzmaßnahmen statt.
Um die Wirksamkeit der Maßnahme zu gewährleisten, wird eine Funktionskontrolle
durchgeführt. Es erfolgt eine Erfassung des Istzustandes sowie Kontrollen
(Kartierung der Waldstruktur mit Aufnahme der Totholzanteile und Höhlenbäume)
nach 2, 5 und 10 Jahren. Auf den Kompensationsflächen erfolgt beginnend mit der
Umsetzung der Maßnahme ein jährliches avifaunistisches Monitoring der Brutvögel
mittels Revierkartierung über einen Zeitraum von 8 Jahren.
Aufgrund
der schon in der Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren dargestellten Bedenken
wird vorgeschlagen, zumindest für die Teilstrecke zwischen Mast Nr. 28 und Mast
Nr. 34, die auch schon unter Punkt 3 der Anträge im Raumordnungsverfahren
geforderte Erdverkabelung zu beantragen.
Antrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald stellt
den Antrag, aufgrund der in der Stellungnahme aufgeführten Bedenken, die
Höchstspannungsleitung Wahle –Mecklar in den Abschnitten zwischen dem
Maststandort 028 und 034 als Erdverkabelung auszuführen. Der Bau einer
Freileitung in diesen Bereichen würde eine nicht tragbare Beeinträchtigung des
regionalen Grünzuges und der damit verbundenen Erholungsqualität für die Region
bedeuten.