Betreff
Stellungnahme Planfeststellungsverfahren 380 KV-Leitung Wahle-Mecklar
Vorlage
0064/2015/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die in der Stellungnahme enthaltenen Hinweise und Anregungen, sowie den Antrag zum Planfeststellungsverfahren wie vorgestellt.

 

 


Planfeststellungsverfahren gemäß § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Antragsteller:            TenneT TSO GmbH

Projekt:                      380-kV- Höchstspannungsverbindung Wahle – Mecklar
Abschnitt: Landesgrenze Niedersachsen – Umspannwerk Mecklar

 

 

 

 

Grundlagen

Die TenneT TSO GmbH plant den Bau und Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsleitung. Die Leitung soll von Wahle in Niedersachsen bis nach Mecklar in Hessen verlaufen. Das hier bekannt gemachte Vorhaben erstreckt sich von der Landesgrenze Hessen – Niedersachsen in der Gemeinde Niestetal bis zum Umspannwerk Mecklar in der Gemeinde Ludwigsau über eine Länge von ca. 65 km.

Für das oben genannte Projekt ist die Durchführung eines Planfeststellungs-verfahrens gemäß § 43 EnWG erforderlich. Darüber hinaus bedarf das Projekt gemäß Nr. 19.1.1 der Anlage 1 UVPG einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Zuständige Anhörungsbehörde und Planfeststellungsbehörde ist nach der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Energiewirtschaftsgesetz für das Land Hessen das Regierungspräsidium Kassel.

 

 

Trassenführung

Die Leitungsführung tangiert zuerst das Waldgebiet nördlich von Wellerode in der Höhe von Vollmarshausen mit einem Abstand von 400m zur Ortslage. Im weiteren Verlauf ändert die Leitung ihre Richtung, spannt westlich über den Fahrenbach/Wahlebach bis zur vorhandenen Waldschneise der 100kV-Bahnstromtrasse. Die Querung der Söhre erfolgt im Bereich der Bahnstromtrasse.

 

 

Über die gesamte Streckenführung wird die bestehende Bahnstromleitung zurückgebaut und auf die neuen Masten mit aufgelegt. Für die Söhrequerung bedeutet dies nur geringfügige zusätzliche Eingriffe in den Waldsaum.

Die Standorte für die Mastbauwerke sind in unmittelbarer Nähe der bestehenden Masten, es kommen keine zusätzlichen Standorte hinzu.

 

 

 

Bauweise / Masten

Während die bestehenden Masten eine Größe zwischen 26,1m und 46,8m aufweisen, werden die neuen Masten zwischen 53,0m und 91,5m hoch sein.

 

Der mit 91,5m höchste Mast wird auf Höhe der alten Vollmarshäuser Landstraße zwischen der Hühnerfarm und dem Festplatz der Gemeinde Lohfelden stehen und von dort über die Landesstraße spannen.

Im Raumordnungsverfahren wurde von einer maximalen Masthöhe von 64,0m ausgegangen.

Stellungnahme im Raumordnungsverfahren 2010 / Landschaftsbild

Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens im Jahr 2010 wurde seitens der Gemeinde Söhrewald unter Verweis auf das Schutzgut Landschaft für den Bereich eine Erdverkabelung beantragt. Dies wurde damit begründet, dass die neuen Masten deutlich über den Waldbestand hinausragen und damit weithin sichtbar sind.

Auszüge aus der Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren (Gemeindevertretung vom 25.08.2010):

D 4.4 Freiraumstruktur, Natur, Landschaft

Der von der Trassenführung betroffen Teil der Gemarkung Söhrewald befindet sich komplett in dem im Regionalplan Nordhessen festgelegten Vorrangebiet Regionaler Grünzug,  zum Teil in dem Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktion und dem Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft. Die Beurteilung des Vorhabens kann nach Auffassung der Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald nicht alleine durch den Hinweis auf die umweltbezogen, raumordnerischen Belangen in der Umweltverträglichkeitsstudie beschränkt werden. Mit der Querung des Vorranggebietes Regionaler Grünzug durch die geplante Freileitung wird gegen das im Regionalplan Nordhessen Kapitel 4.1.2 Regionaler Grünzug festgelegte Ziel 1, Satz 1 „In der in der Karte festgelegten regionalen Grünzügen sind die Freiräume in ihrer ökologischen, ökonomischen und sozialen Funktion zu erhalten und zu verbessern“ verstoßen. In der Begründung zu Ziel 1 und 2 wird darauf verwiesen, dass die regionalen Grünzüge und die Siedlungsflächen als gleichwertige, sich gegenseitig bedingende Funktionsräume in Beziehung stehen. Dadurch ergibt sich zwingend, dass zumindest die im Vorranggebiet Regionaler Grünzug befindlichen Trassenvarianten im Rahmen der Raumverträglichkeitsstudie auf raumordnerische Verträglichkeit untersucht werden.

Die notwendige Neutrassierung in den Abschnitten 485 und 486 führt zu einer Zerschneidung der vorhandenen Waldfläche und widerspricht somit dem Regionalplan Nordhessen 5.2.1 Grundsatz 3 in Verbindung mit §1 Abs 5 BnatSchG

In den zeichnerischen Darstellungen der Umweltverträglichkeitsstudie zum Schutzgut Landschaft (HE Karte C- 4.5-4 Blatt 1) wird für diesen Bereich ein hohes Konfliktpotential erkannt. In dem Ergebnis der Sichtbarkeitsanalyse (HE Karte C 4.5-5 Blatt 1) werden die Waldflächen mit dem Argument der „Sichtverschattung Wald“ nicht weiter bewertet. Die Einschätzung der Sichtverschattung durch den vorhandenen Waldbestand wird von der Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald nicht geteilt. Die derzeit im Bestand vorhanden 28m hohen Masten der Bahnstromleitung ragen schon jetzt über den Waldbestand hinaus. Die 52m hohen Masten der 380 kV-Leitung überragen somit deutlich die Wipfel des Waldbestandes und sind weithin sichtbar. Der in der UVS C 4.2-22 dargestellten Verringerung des Konfliktrisikos aufgrund der Trassenbündelung wird widersprochen. Von den geplanten, bis zu 62m hohen 380 kV-Masten geht eine deutlich stärkere visuelle Störung aus als von den vorhandenen, max. 28m hohen Bahnstromleitungsmasten.

Es wird seitens der Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald darauf hingewiesen dass Teile der Aussagen im Landschaftssteckbrief Nr.09 inhaltlich falsch sind .Die Beurteilung der raumstrukturellen und raumordnerischen Auswirkungen zum Sachthema Freiraumstruktur, Natur, Landschaft beruhen daher auf fehlerhaften Grundlagen. Die Aussage „Die Fulda trennt den Kaufunger- von dem Söhrewald“ ist falsch. Kaufunger Wald und Söhrewald bilden eine räumliche Einheit, die Fulda streift den Söhrewald lediglich im Bereich Fuldabrück.

Der Söhrewald gilt als Rückzugsort für seltene, bzw. vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten. In den Wäldern sind neben verschiedenen Fledermausarten auch der Schwarzstorch und andere Großvögel heimisch. Zur Tier- und Pflanzenwelt ist im Rahmen des zukünftigen Planfeststellungsverfahrens im Vorfeld eine detaillierte Bestandaufnahme zu erarbeiten.

Die vorhandene Bahnstromtrasse führt in den Abschnitten 488 – 491 durch den westlichen Söhrewald. Insbesondere in den Abschnitten 490 und 491 sind die Flächen unter den Masten dicht verbuscht, wodurch der angrenzende Hochwald gegen Windeintrag geschützt ist. Aufgrund der geographischen Lage an der Westseite des Höhenzuges sind diese Flächen besonders empfindlich. Es steht zu befürchten, dass durch eine Verbreiterung der Trasse dieser Schutzstreifen gerodet wird. Dadurch sind die angrenzenden Waldflächen den in den letzten Jahren verstärkt auftretenden Sturmereignissen schutzlos ausgeliefert. Die dadurch zu erwartenden Folgeschäden für die Natur gefährden sowohl das Landschaftsbild, als auch die Funktion des Waldes als Erholungsort.

 

 

 

D 4.5 Erholung, Fremdenverkehr, Tourismus

In den Aufzählungen der Ziele und Grundsätze der Regionalen Raumordnungsprogramme „Tourismus“  fehlt die Abwägung zu den Vorgaben des Regionalplan Nordhessen 4.7 Tourismus und Erholung Grundsatz 7: „Es ist erforderlich, Erholungseinrichtungen in Wohnortnähe zu sichern und auszuweiten, nicht zuletzt auch, um Menschen, die weite Wege zu Erholungseinrichtungen nicht auf sich nehmen können (Kinder, sozial Schwache, Mütter mit Kleinkindern, Erholungssuchende in Tagesrandzeiten), Angebote zu machen. Die im Regionalplan ausgewiesenen Grünzüge im Verdichtungsraum Kassel sowie in Fulda und Bad Hersfeld vermitteln solche Angebote.“

Zu den Aussagen des Regionalplan Nordhessen 4.7 Tourismus und Erholung Grundsatz 7 wird weder in den Kapiteln „4.5.1 Relevanzbetrachtung“, „4.5.2 Darstellung raumwirksamer Belange“, „4.5.3 Beurteilung der Raumauswirkungen und Konfliktrisiken“ noch in der Konformitätsprüfung Stellung genommen.

In Verbindung mit den Zielfestsetzungen im Regionalplan Nordhessen Kapitel 4.1.2 Regionaler Grünzug festgelegte Ziel 1.und 2 ergibt sich dadurch eine vollkommen neue Beurteilungsgrundlage für das Raumordnungsverfahren.

Die Gemeinde Söhrewald gehört mit dem Verbund „ErlebnisRegionKassel – Märchenland der Gebrüder Grimm“ zu einem Zusammenschluss von Gemeinden deren Schwerpunkt auf dem Ausbau der Naherholung ausgerichtet ist. In Verbindung mit der Linie 37 der KVG und deren Anbindung an die Wanderparkplätze stellt der Bereich der Söhre ein bedeutsames ganzjähriges Naherholungsgebiet für das Oberzentrum Kassel dar, das vor allem durch seinen einzigartigen Ausblick auf das Kasseler Becken profitiert. Im Landschaftsrahmenplan Nordhessen 2000 wird die Söhre als Raum mit herausragender Bedeutung für die landschaftsbezogen Erholung dargestellt. Sämtliche von der Söhre in das Kasseler Becken führenden Rad- und Wanderwege werden durch die Trassenführung gekreuzt. Eine oberirdische Leitungsführung in den Abschnitten 483-493 würde das gesamte Landschaftsbild zerstören und damit der Gemeinde die Grundlagen für den weiteren touristischen Ausbau entziehen. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls auf die Vorgaben des Regionalplanes Nordhessen 4.7 Grundsatz 1 verwiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht nur der Märchenlandweg, sondern auch andere bedeutsame Fernwanderwege (Franzosenweg, Spangenberger Pfad, …) die Trassenführung auf dem Gebiet der Gemeinde Söhrewald kreuzen.

 

Nach Auffassung der Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald sind die Aussagen des Raumordnungsverfahrens um die folgenden beantragten Ausarbeitungen zu ergänzen.

 

Anträge

 

1. Die Gemeindevertretung Söhrewald stellt den Antrag, im Abschnitt 4.5 des Raumordnungsverfahren die Abwägung der Vorgaben des Regionalplan Nordhessen 4.7 Tourismus und Erholung Grundsatz 7 einzuarbeiten. Dabei sind insbesondere die Aussagen des Grundsatzes 1 des Abschnittes  4.1.2 des Regionalplan Nordhessen zu berücksichtigen.

 

2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald stellt den Antrag, die Darstellung in der Karte C 4.5-5 „Schutzgut Landschaft Ergebnis der Sichtbarkeitsanalyse“ in den Abschnitten 486, 488 – 491 von grau (Sichtverschattung Wald) in rot (hohe Zusatzbelastung) zu ändern. Die geplanten bis zu 62m hohen Masten der neuen Trasse ragen bis zu 35m über den Waldbestand und sind damit, anders als die max. 28m hohen Masten der Bahnstromtrasse, weithin sichtbar. Zur Verdeutlichung der Situation wird die Ausarbeitung einer Fotosimulation auf den betroffenen Trassenabschnitten beantragt.

 

3. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald stellt den Antrag, aufgrund der in der Stellungnahme aufgeführten Bedenken, die Höchstspannungsleitung Wahle –Mecklar in den Abschnitten 485 bis 491 als Erdverkabelung auszuführen. Der Bau einer Freileitung in diesen Bereichen würde eine nicht tragbare Beeinträchtigung des regionalen Grünzuges und der damit verbundenen Erholungsqualität für die Region bedeuten.

 

 

Vorgaben im Planfeststellungverfahren

Zur Erdverkabelung nimmt der Antragsteller in der zum Planfeststellungsverfahren gehörenden allgemeinverständlichen Zusammenfassung wie folgt Stellung:

1.1.3.4 Umwelt

„Ein Vergleich der Umweltauswirkungen eines Erdkabels und einer Freileitung zeigt, dass durch ein Kabelvorhaben die Schutzgüter anders als durch eine Freileitung belastet werden. Wie bei Freileitungen auch, weisen Kabelsysteme Eigenschaften auf, die je nach Naturraumausstattung zu erheblichen Beeinträchtigungen führen können. Bei der Errichtung einer Kabelanlage kommt es vor allem in der Bauphase zu umfangreicheren Eingriffen auf der gesamten zu verkabelnden Strecke. Von der Verlegung eines Erdkabels werden insbesondere die Schutzgüter Vegetation, Boden und Grundwasser in anderer Intensität betroffen als durch eine Freileitung. Vor allem in Bereichen mit hoch an-stehendem Grundwasser und entsprechender Empfindlichkeit der Standorte ist ein Erdkabel mit deutlich weitergehenden Umweltrisiken verbunden als eine Freileitung. Einer Verkabelung kann daher unter dem Gesichtspunkt der Umweltauswirkungen nicht generell der Vorzug gegenüber einer Freileitung eingeräumt werden.

Durch die Wahl eines weitgehenden Neubaus in der Trasse einer bestehenden Freileitung kann eine weitgehende Vermeidung von neuen Eingriffen in Natur und Landschaft erreicht werden. Zudem werden insbesondere neue Beeinträchtigungen des Schutzgutes Avifauna weitgehend vermieden. Die Avifauna wird im Falle der Ausführung als Freileitung zwar prinzipiell stärker beeinträchtigt als bei einem Erdkabel, durch eine Markierung des Erdseiles der Freileitung können diese Beeinträchtigungen allerdings – wo dies erforderlich ist - insgesamt deutlich gemindert werden.

Verbleibende Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt werden durch geeignete Maßnahmen kompensiert. So werden auch gegenüber der Erdkabel-Alternative weitergehende Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch die Freileitungen soweit möglich kompensiert bzw. durch eine Ersatzzahlung, die für landschaftspflegerische Maßnahmen verwendet wird, abgegolten.

Abgesehen davon, dass durch ein Erdkabel andere ökologische Konflikte ausgelöst werden als durch die Freileitung, kann das Erdkabel gegenüber der Freileitung nicht als Vermeidungsmaßnahme angesehen werden. Beeinträchtigungen sind nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen gegeben sind, die es ermöglichen den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen.“

 

1.1.5.3 Schutzgut Landschaft

Innerhalb des ca. 65,1 km langen Teilabschnittes zwischen der Landesgrenze Niedersachsen/Hessen und dem Umspannwerk Mecklar durchläuft die ge-plante Freileitung die drei naturräumlichen Haupteinheiten Westhessische Senke, Knüll-Hochland sowie Fulda-Werra-Bergland. Innerhalb des Untersuchungsraumes, welcher sich 1.500 m beidseits der zu errichtenden Freileitung erstreckt, entfällt der größte Flächenanteil auf die naturräumliche Haupteinheit Fulda-Werra-Bergland, welches ca. 75% der Fläche des Untersuchungs-raums ausmacht und in weiten Teilen bewaldet ist.

Innerhalb des fast 20.000 ha großen Untersuchungsraumes liegen 13 natur-räumliche Untereinheiten. Diese werden im Rahmen der Landschaftsbildanalyse in insgesamt 22 Landschaftsbildeinheiten untergliedert, von denen 5 mit sehr hoher, elf mit hoher und sechs mit mittlerer Bedeutung für Landschafts-pflege und naturbezogene Erholung bewertet werden.

Im Untersuchungsraum liegen zahlreiche Erholungsgebiete, von denen der Meißner-Kaufunger Wald das bedeutendste darstellt. Neben dem Naturpark sind insgesamt vier großflächige Erholungsgebiete von hoher bzw. herausragender Bedeutung sind im gesamten Untersuchungsraum vorhanden.

Neben den für die naturbezogene Erholung relevanten Flächen stellen auch die 8 Landschaftsschutzgebiete sowie ein Naturschutzgebiet eine Aufwertung der Landschaft im Untersuchungsraum dar.

Eine Vorbelastung der Landschaften innerhalb des Untersuchungsraumes entsteht durch bestehende Leitungen und Windkraftanlagen, welche auf weiten Strecken eine Vorbelastung darstellen. So ist z.B. das Kasseler Becken innerhalb des Untersuchungsraums alleine durch über 45 km bestehender Frei-leitungen sowie 5 Windkraftanlagen vorbelastet.

 

Im Planfeststellungsverfahren wird nunmehr auf die Vorbelastung durch bestehende Leitungstrassen sowie Windkraftanlagen hingewiesen, wodurch sich der Eingriff auf das Landschaftsbild reduziert. Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass die bestehende Bahnstromleitung auf die neuen Masten mit aufgelegt wird.

Bei den 5 bestehenden Windkraftanlagen handelt es sich jedoch nach Auffassung der Bauverwaltung um eine punktuelle Belastung des Landschaftsbildes, von der eine ganz andere Wirkung ausgeht,  als von einer die Landschaft zerschneidenden Leitungstrasse. Insbesondere die Überspannung des Tales zwischen Wellerode und Vollmarshausen und die dafür notwendigen 70,5m und 91,5m hohen Masten beeinflussen das Landschaftsbild erheblich stärker als die Windkraftanlagen. Schon im Raumordnungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen werden aufrechterhalten.

 

 

Kompensationsmaßnahmen

Neben dem von der Trassenführung betroffenen Ortsteil Wellerode hat das Planfeststellungsverfahren auch Auswirkung auf die Gemarkung Eiterhagen. Hier sollen in Höhe der Fischteiche zwischen Eiterhagen und Quentel Waldflächen als Prozessschutzflächen eingerichtet werden. Auf den Maßnahmenflächen unterbleibt zukünftig unter dem Vorzeichen des Prozessschutzes jegliche Form der forstlichen Holznutzung. Es wird unter anderem auch auf die Pflege und weitere Auslese standortheimischer Bäume verzichtet. Dies gilt auch für Waldschutzmaßnahmen gegen Wild. Die Bestände werden der vom Menschen unbeeinflussten Sukzession überlassen. Es finden keine Pflanzmaßnahmen statt. Um die Wirksamkeit der Maßnahme zu gewährleisten, wird eine Funktionskontrolle durchgeführt. Es erfolgt eine Erfassung des Istzustandes sowie Kontrollen (Kartierung der Waldstruktur mit Aufnahme der Totholzanteile und Höhlenbäume) nach 2, 5 und 10 Jahren. Auf den Kompensationsflächen erfolgt beginnend mit der Umsetzung der Maßnahme ein jährliches avifaunistisches Monitoring der Brutvögel mittels Revierkartierung über einen Zeitraum von 8 Jahren.

 

 

 

 

Aufgrund der schon in der Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren dargestellten Bedenken wird vorgeschlagen, zumindest für die Teilstrecke zwischen Mast Nr. 28 und Mast Nr. 34, die auch schon unter Punkt 3 der Anträge im Raumordnungsverfahren geforderte Erdverkabelung zu beantragen.

 

 

 

 

Antrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald stellt den Antrag, aufgrund der in der Stellungnahme aufgeführten Bedenken, die Höchstspannungsleitung Wahle –Mecklar in den Abschnitten zwischen dem Maststandort 028 und 034 als Erdverkabelung auszuführen. Der Bau einer Freileitung in diesen Bereichen würde eine nicht tragbare Beeinträchtigung des regionalen Grünzuges und der damit verbundenen Erholungsqualität für die Region bedeuten.