Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung beiliegenden Entwurf der
Satzung zur Aufhebung der Satzung für den Sozialpflegedienst der
Gemeindepflegestation Söhrewald ohne Änderungen zu beschließen.
Sachverhalt:
Zum 01. Juli 2014 ist die Gemeinde Söhrewald dem Zweckverband
Sozialstation
Kaufunger Wald – Söhre beigetreten.
Seit diesem Zeitpinkt gelten nunmehr die Vorschriften (Satzung,
Gebührenordnung, etc.) des Zweckverbandes Kaufunger Wald – Söhre.
Die bestehenden satzungsrechtlichen Reglungen für den Bereich der
ehemaligen Gemeindepflegestation Söhrewald sind somit seit dem 01. Juli 2014
obsolet.
Die Satzung für den Sozialpflegedienst der Gemeindepflegestation
Söhrewald kann daher aufgehoben werden.
Um diese Satzung außer Kraft treten zu lassen, ist sie von dem Gremium,
welches sie beschlossen hat, aufzuheben. Die Zuständigkeit der
Gemeindevertretung ergibt sich aus
§ 51 HGO.