Betreff
Erweiterung Windpark Warpel
Vorlage
0156/2015/2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Söhrewald unterstützt die Erweiterung des bestehenden Windparks am „Warpel“ (Fläche KS043 des aktuellen Suchraumkonzeptes zum Teilregionalplan Energie Nordhessen, siehe Anlage).

 

Diese Unterstützung setzt jedoch voraus, dass bei der Entwicklung, dem Bau und späteren Betrieb bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden, damit eine größtmögliche Akzeptanz in der Öffentlichkeit sichergestellt wird.

 

Die Gemeinde wird daher dem Flächeneigentümer Hessenforst die in der Begründung genannten  Kriterien mitteilen, unter deren Einhaltung die Gemeinde Söhrewald der Errichtung von zusätzlichen Windenergieanlagen am Standort „Warpel“ zustimmt.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Söhrewald unterstützt die mit breiter politischer und gesellschaftlicher Mehrheit anerkannte Notwendigkeit der Energiewende und fördert in diesem Zusammenhang den Ausbau der Windenergienutzung in ihrem Gemeindegebiet.

 

Vor diesem Hintergrund wurde bereits zu Beginn des Jahres 2011 eine Absichtserklärung zwischen der Gemeinde Söhrewald und der Städtische Werke AG Kassel  geschlossen, in der die angestrebte gemeinsame Zusammenarbeit bei der Entwicklung eines Windparkprojektes gegenüber dem Flächeneigentümer Hessenforst zum Ausdruck gebracht wurde.

 

Durch die Auswahl eines geeigneten Partners stellte diese Absichtserklärung sicher, dass Rahmenbedingungen wie regionale Wertschöpfung, eine transparente Informationskultur sowie eine spätere Bürgerbeteiligung bei der Vergabe des Projektstandortes im nördlichen Bereich des „Warpels“ durch den Landesbetrieb Hessenforst Berücksichtigung gefunden haben.

 

Die Planung und Errichtung von 5 Windenergieanlagen am Standort „Warpel-Nord“ konnte bis Ende des Jahres 2013 unter Einhaltung der voran genannten Rahmenbedingungen erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Hierbei zeigte sich, dass die Anforderungen der Gemeinde an den Projektentwickler und die Projektumsetzung zu einem erfolgreichen, von einer breiten Bürgerschaft getragenen, Projekt geführt haben.

 

Durch eine transparente Informationspolitik während der Planungs- und Bauphase, hatten die Bürger jederzeit einen guten Informationsstand. Anregungen und Verbesserungsvorschläge wurden aufgenommen. Zudem haben die angebotenen Beteiligungsmöglichkeiten an dem Windpark zu einer breiten Akzeptanz in der Öffentlichkeit - sowohl in der Gemeinde Söhrewald als auch den visuell betroffenen Nachbarkommunen - geführt.

 

Zwischenzeitlich haben sich die Nachbarkommunen Lohfelden und Fuldabrück sogar dazu entschieden, Anteile an der Windparkgesellschaft zu übernehmen um monetär an dem Projekt zu partizipieren.

Die Gemeinde Söhrewald hat als Standortkommune bereits im ersten Betriebsjahr an einer Gewerbesteuerzahlung partizipiert. Sollte die Entwicklung des vorhandenen Windparks wie geplant verlaufen, sind hier in den nächsten Jahren noch deutlich höhere Gewerbesteuerzahlungen zu erwarten. Eine Erweiterung des Windparks und eine Realisierung durch einen Akteur mit nachhaltigem Betriebskonzept würde die Entwicklung noch verstärken.

 

Das aktuelle Suchraumkonzept zum Teilregionalplan Energie Nordhessen sieht die Erweiterung der Windpotenzialfläche am Standort Warpel in südlicher Richtung vor. Ebenso zeigen die Betriebsergebnisse der errichteten Bestandsanlagen, dass am Standort ein attraktives Ertragspotenzial vorherrscht. Eine Erweiterung des Windparks vor dem Hintergrund der energiepolitischen Ziele ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll. Dies sind z.B. der vorhandene Netzanschluss und das bereits ausgebaute Wegenetz am Warpel. Somit könnte eine Erweiterung des vorhandenen Windparks mit deutlich geringeren Baumaßnahmen umgesetzt werden.

 

Dabei ist jedoch von besonderer Bedeutung, dass die Erfolgsfaktoren für eine größtmögliche gesellschaftliche Akzeptanz auch bei einer Erweiterung des Windparks „Warpel“ durch die Auswahl eines geeigneten Projektentwicklers sichergestellt werden.

 

 

Die Zustimmung der Gemeinde Söhrewald für die Erweiterung der Fläche KS043 steht daher unter den folgenden Vorbehalten: 

 

  • Die Bürgerbeteiligung muss sichergestellt werden. Die Beteiligung der Bürger an einer Betreibergesellschaft soll möglichst über Genossenschaften, wie beispielsweise der Bürgerenergie Kassel & Söhre e.G. erfolgen.
  • Der Projektentwickler soll eine langfristige Beteiligung am Windpark über die gesamte Projektlaufzeit anstreben. Der Projektentwickler soll dauerhaft selbst Anteile am Windpark in signifikanter Höhe halten
  • Ein späterer Verkauf von Gesellschaftsanteilen an institutionelle Anleger, wie beispielsweise Hedge-Fonds oder internationale Infrastruktur- und Rentenfonds, sollte ausgeschlossen werden. 
  • Zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung sollten sowohl in der Projektentwicklung als auch im späteren Betrieb Leistungen bzw. Aufträge an regionale Unternehmen vergeben. Zudem ist die Wertschöpfung im Rahmen des rechtlich Zulässigen in der Region zu halten, um damit einen Beitrag zur Stärkung der Region Nordhessen zu leisten.
  • Eine eventuelle Verschlechterung der Ertragslage des bereits vorhandenen Windparksauf dem „Warpel“ durch den geplanten Neubau soll ausgeglichen werden.
  • Die Einhaltung der voran genannten Kriterien sollte vom Projektentwickler anhand von Referenzprojekten belegt werden können.