Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Söhrewald unterstützt die
Erweiterung des bestehenden Windparks am „Warpel“ (Fläche KS043 des aktuellen
Suchraumkonzeptes zum Teilregionalplan Energie Nordhessen, siehe Anlage).
Diese Unterstützung setzt jedoch voraus, dass
bei der Entwicklung, dem Bau und späteren Betrieb bestimmte Rahmenbedingungen
eingehalten werden, damit eine größtmögliche Akzeptanz in der Öffentlichkeit
sichergestellt wird.
Die Gemeinde wird daher dem Flächeneigentümer
Hessenforst die in der Begründung genannten
Kriterien mitteilen, unter deren Einhaltung die Gemeinde Söhrewald der
Errichtung von zusätzlichen Windenergieanlagen am Standort „Warpel“ zustimmt.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Söhrewald unterstützt die mit
breiter politischer und gesellschaftlicher Mehrheit anerkannte Notwendigkeit
der Energiewende und fördert in diesem Zusammenhang den Ausbau der
Windenergienutzung in ihrem Gemeindegebiet.
Vor diesem Hintergrund wurde bereits zu Beginn
des Jahres 2011 eine Absichtserklärung zwischen der Gemeinde Söhrewald und der
Städtische Werke AG Kassel geschlossen,
in der die angestrebte gemeinsame Zusammenarbeit bei der Entwicklung eines
Windparkprojektes gegenüber dem Flächeneigentümer Hessenforst zum Ausdruck
gebracht wurde.
Durch die Auswahl eines geeigneten Partners
stellte diese Absichtserklärung sicher, dass Rahmenbedingungen wie regionale
Wertschöpfung, eine transparente Informationskultur sowie eine spätere
Bürgerbeteiligung bei der Vergabe des Projektstandortes im nördlichen Bereich
des „Warpels“ durch den Landesbetrieb Hessenforst Berücksichtigung gefunden
haben.
Die Planung und Errichtung von 5
Windenergieanlagen am Standort „Warpel-Nord“ konnte bis Ende des Jahres 2013
unter Einhaltung der voran genannten Rahmenbedingungen erfolgreich zum
Abschluss gebracht werden. Hierbei zeigte sich, dass die Anforderungen der
Gemeinde an den Projektentwickler und die Projektumsetzung zu einem
erfolgreichen, von einer breiten Bürgerschaft getragenen, Projekt geführt
haben.
Durch eine transparente Informationspolitik
während der Planungs- und Bauphase, hatten die Bürger jederzeit einen guten
Informationsstand. Anregungen und Verbesserungsvorschläge wurden aufgenommen.
Zudem haben die angebotenen Beteiligungsmöglichkeiten an dem Windpark zu einer
breiten Akzeptanz in der Öffentlichkeit - sowohl in der Gemeinde Söhrewald als
auch den visuell betroffenen Nachbarkommunen - geführt.
Zwischenzeitlich haben sich die
Nachbarkommunen Lohfelden und Fuldabrück sogar dazu entschieden, Anteile an der
Windparkgesellschaft zu übernehmen um monetär an dem Projekt zu partizipieren.
Die Gemeinde Söhrewald hat als Standortkommune
bereits im ersten Betriebsjahr an einer Gewerbesteuerzahlung partizipiert.
Sollte die Entwicklung des vorhandenen Windparks wie geplant verlaufen, sind
hier in den nächsten Jahren noch deutlich höhere Gewerbesteuerzahlungen zu
erwarten. Eine Erweiterung des Windparks und eine Realisierung durch einen
Akteur mit nachhaltigem Betriebskonzept würde die Entwicklung noch verstärken.
Das aktuelle Suchraumkonzept zum
Teilregionalplan Energie Nordhessen sieht die Erweiterung der
Windpotenzialfläche am Standort Warpel in südlicher Richtung vor. Ebenso zeigen
die Betriebsergebnisse der errichteten Bestandsanlagen, dass am Standort ein
attraktives Ertragspotenzial vorherrscht. Eine Erweiterung des Windparks vor
dem Hintergrund der energiepolitischen Ziele ist aus verschiedenen Gründen
sinnvoll. Dies sind z.B. der vorhandene Netzanschluss und das bereits ausgebaute
Wegenetz am Warpel. Somit könnte eine Erweiterung des vorhandenen Windparks mit
deutlich geringeren Baumaßnahmen umgesetzt werden.
Dabei ist jedoch von besonderer Bedeutung,
dass die Erfolgsfaktoren für eine größtmögliche gesellschaftliche Akzeptanz auch
bei einer Erweiterung des Windparks „Warpel“ durch die Auswahl eines geeigneten
Projektentwicklers sichergestellt werden.
Die Zustimmung der Gemeinde Söhrewald für die
Erweiterung der Fläche KS043 steht daher unter den folgenden Vorbehalten:
- Die Bürgerbeteiligung muss sichergestellt werden. Die Beteiligung
der Bürger an einer Betreibergesellschaft soll möglichst über
Genossenschaften, wie beispielsweise der Bürgerenergie Kassel & Söhre
e.G. erfolgen.
- Der Projektentwickler soll eine langfristige Beteiligung am
Windpark über die gesamte Projektlaufzeit anstreben. Der Projektentwickler
soll dauerhaft selbst Anteile am Windpark in signifikanter Höhe halten
- Ein späterer Verkauf von Gesellschaftsanteilen an institutionelle
Anleger, wie beispielsweise Hedge-Fonds oder internationale Infrastruktur-
und Rentenfonds, sollte ausgeschlossen werden.
- Zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung sollten sowohl in der
Projektentwicklung als auch im späteren Betrieb Leistungen bzw. Aufträge
an regionale Unternehmen vergeben. Zudem ist die Wertschöpfung im Rahmen
des rechtlich Zulässigen in der Region zu halten, um damit einen Beitrag
zur Stärkung der Region Nordhessen zu leisten.
- Eine eventuelle Verschlechterung der Ertragslage des bereits
vorhandenen Windparksauf dem „Warpel“ durch den geplanten Neubau soll
ausgeglichen werden.
- Die Einhaltung der voran genannten Kriterien sollte vom
Projektentwickler anhand von Referenzprojekten belegt werden können.