Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, das
Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2019 in der vorliegenden Form
zu beschließen.
Sachverhalt:
Der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2019
wurde in der Sitzung des Gemeindevorstandes am 19.02.2019 vorgestellt und
festgestellt.
Am 27.02.2019 wurde dies in der Gemeindevertretung eingebracht und an den
Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung und Beschlussfassung verwiesen
Die Gemeinde Söhrewald wird von der einmaligen Möglichkeit nach § 25 Abs.
3 GemHVO Gebrauch machen und im Jahresabschluss 2018, die bis Ende 2018 noch
nicht abgedeckten ordentlichen Fehlbeträge aus den Ergebnisrechnungen mit dem
Eigenkapital verrechnen.
Somit hat die Gemeinde Söhrewald nach der Verrechnung mit dem
Eigenkapital ab 2019 keine vorzutragenden Fehlbeträge mehr in den
Vermögensrechnungen (Bilanzen) und die Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes entfällt ab dem Haushaltsjahr 2020.