Berichterstatter Berichtszeitraum
Michael Steisel 21.08.2019 bis 30.10.2019
Breitbandausbau
Eiterhagen |
Am
23.10.2019 fand in Eiterhagen eine Informationsveranstaltung zum Thema
Breitbandversorgung in Eiterhagen statt. Fast 150 interessierte
Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Eiterhagen waren der Einladung der Firma
Goetel gefolgt. Mit
dem Engagement der Nachfolgerin der Firma ACO besteht nun die Möglichkeit
Eiterhagen komplett mit einem FTTH-Netz zu versorgen. Maßgeblich
beteiligt am Erfolg dieser Veranstaltung sind alle Aktivisten aus Eiterhagen,
die unermüdlich die Werbetrommel für das Projekt gerührt haben. Der Gemeindevorstand bedankt sich ausdrücklich für das Engagement. |
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Vorbereitungen „50 Jahre Söhrewald“ |
Die
Vereine und Verbände der Gemeinde Söhrewald waren aufgefordert Programmpunkte
für Veranstaltungen im Jubiläumsjahr 2020 vorzubereiten. Ziel der
Veranstaltungen im Jahr soll der Zusammenhalt und die Kooperation der Vereine
und Verbände in der Gemeinde Söhrewald
sein. Dabei ist auch besonders eine spartenübergreifende Zusammenarbeit
gewünscht. Mittlerweile
wurden über 15 Veranstaltungen gemeldet. Die
Gemeindeverwaltung bereitet jetzt einen Flyer vor, um bereits zum Ende diesen
Jahres auf das Jubiläumsangebot in Söhrewald hinzuweisen. |
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Wahl eines
neuen Stellvertretenden Gemeindebrandinspektors |
In
einer Aktivenversammlung der Feuerwehr Söhrewald am Samstag, dem 19.10.2019
wurde der Feuerwehrmann Maik Werner zum stellvertretenden
Gemeindebrandinspektor (GBI) der Gemeinde Söhrewald gewählt. Die Wahl war
erforderlich geworden, nachdem der GBI Sascha Krah sein Amt niedergelegt
hatte und der bisherige stellvertretende GBI zum Gemeindebrandinspektor
ernannt worden war. |
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Übergabe der
Spenden an die Geschädigten der Brandkatastrophe in Eiterhagen |
Der
Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 19.10.2019 die Verteilung und
Auszahlung der eingegangenen Spendengelder an
die Geschädigten der Brandkatastrophe in Eiterhagen beschlossen.
Insgesamt wurden Spendengelder in Höhe 6.861,86 € an die betroffenen Bewohner ausgezahlt. Über
60 Spender haben nach dem Aufruf in der HNA Geldspenden eingezahlt. Die
kleinste Spende belief sich auf 3,00 € die größte auf 1.000,00 €. Die
HNA wird über die Übergabe der Spenden berichten. |
Energie Region
Kassel GmbH & Co. KG |
Die Energie Region
Kassel GmbH & Co. KG (ERK) wurde im Jahr 2011 gegründet, damit die
Kommunen als Gesellschafter langfristig einen sichernden Einfluss auf die
Entwicklung der Stromnetze vor Ort nehmen können. Zum damaligen Zeitpunkt war
das Monopol der vier großen Energieversorger gerade aufgebrochen worden und
bundesweit wurden Rekommunalisierungen vorgenommen. Zum strategische Partner
wurde nach einem intensiven Auswahlverfahren die E.ON Mitte AG mit Sitz in
Kassel ausgewählt. Diese gehörte zum E.ON Konzern und die Geschäftspolitik
wurde maßgeblich von E.ON Energie mit Sitz in München bestimmt. Die
Landkreise und die Stadt Göttingen hielten an der E.ON Mitte AG einen Anteil
von 26,7 %. Bei der Verteilung
der Geschäftsanteile war es den Kommunen wichtig langfristig auf Augenhöhe
mit dem strategischen Partner aus der Energiewirtschaft zusammen zu arbeiten,
um so Einfluss nehmen zu können, dass eine gleichmäßige Weiterentwicklung des
Stromnetzes im gesamten Gesellschaftergebiet stattfinden kann. 51 % der
Geschäftsanteile der Energie Region Kassel GmbH & Co. KG (ERK) halten
nunmehr 17 Kommunen über die Energie Region Kassel Beteiligungs GmbH &
Co. KG (BERK). Die Gemeinde Söhrewald war Gründungsgesellschafterin. 49 %
hält die EnergieNetz Mitte GmbH, die Netzgesellschaft, der aus der E.ON Mitte
AG (später EAM) nach Rekommunalisierung hervorgegangenen EAM GmbH & Co.
KG. Die EnergieNetz Mitte ist Pächterin des Stromnetzes der 17 Kommunen und
damit für sämtliche operative Aufgaben des Netzbetriebes zuständig. Ausgelöst durch den
großen Rekommunalisierungsprozess im Landkreis Kassel und einhergehend mit
einer Konzernbereinigung war es den Landkreisen und der Stadt Göttingen im
Jahr 2013 möglich,
ihren Anteil an der E.ON Mitte AG auf 100 % aufzustocken. Das Unternehmen
wurde anschließend in „EAM" umfirmiert. In einem zweiten Schritt gaben
die kommunalen Altgesellschafter den konzessionsgebenden Kommunen im
Geschäftsgebiet der EAM die Möglichkeit, Anteile an dieser zu erwerben. Davon
hat die Gemeinde Söhrewald im Jahr 2014 Gebrauch gemacht. Sie ist aktuell mit
einem Anteil von 0,346 % an der EAM über die EAM Sammel- und
Vorschaltgesellschaft 5 GmbH und damit mittelbar an der EAM beteiligt. Auswirkungen auf
die Stromnetzgesellschaft der Kommunen im Landkreis Kassel hatte die
Rekommunalisierung der EAM nicht. Es ergab sich dadurch vielmehr die Chance
neben der Mitbestimmung über das konkrete Netz vor Ort zukünftig auch über
die strategische Ausrichtung des Partners mitzuentscheiden. Insofern hatten
die Kommunen, die an der BERK und an der EAM GmbH beteiligt sind, einen
doppelten Nutzen. Seit Beginn der
strategischen Partnerschaft in der ERK sind jährlich ca. 1 Mio. Euro in den
Erhalt und die Weiterentwicklung des Netzes investiert worden. Hierbei ist es
gelungen, dass die Anzahl der jährlich konkret zu benennenden Bauprojekte
gegenüber dem allgemeinen (unbestimmten) Budget erheblich gesteigert werden
konnten. Dies hat Planungssicherheit für die Kommunen zur Folge. Bauprojekte,
wie zum Beispiel das Erschließen neuer Baugebiete oder die Modernisierung von
Straßen werden in einem neu definierten Prozess miteinander abgestimmt und
tragen so zu einer Kongruenz von kommunalen und ERK-Maßnahmen bei. Dies hat
spürbare Auswirkungen für die Menschen in den Kommune, weil Baumaßnahmen
effektiver und damit weniger störend durchgeführt werden können. Gleichzeitig
wird für eine regelmäßige Instandhaltung des Netzes und dadurch zu einer
hohen Netzsicherheit Sorge getragen. Das Stromnetz ist
an die EnergieNetz Mitte GmbH verpachtet und wird von dieser betrieben. Die
ERK beschäftigt lediglich zwei Geschäftsführer, die jeweils von ihren
entsendenden Stellen, d.h. der BERK und der EnergieNetz Mitte bezahlt werden. Der kommunale
Geschäftsführer ist gleichzeitig auch der Geschäftsführer der BERK und der
Kommunalwerke Region Kassel GmbH & Co. KG. Letztere haben einige Kommunen
zur Realisierung von Windpark und Solarprojekten gegründet. Weiterhin wird
eine kaufmännische Angestellte beschäftigt. Das gesamte
Netzgeschäft ist in Deutschland stark reguliert und wird von den Vorgaben der
Bundesnetzagentur und begleitenden Gesetzen und Verordnungen dominiert. Dies
führt dazu, dass das Regulierungsmanagement in der Energiewirtschaft ein
immer bedeutenderes Betätigungsfeld wird und der Einfluss auf das operative
Geschäft steigt. Zu Beginn der 3. Regulierungsperiode,
die gerade läuft, hat die Bundesnetzagentur die wirtschaftlich zu erzielenden
Verzinsungen für das Eigenkapital und damit die wirtschaftliche Grundlage für
alle Stromnetzbetreiber dramatisch abgesenkt. Da dies negative Auswirkungen
für die gesamte Branche hatte, legten nahezu alle Unternehmen Klage hiergegen
vor dem OLG Düsseldorf ein. Diese war insofern erfolgreich als das OLG der
Bundesnetzagentur eine Neukalkulation auferlegt hat. Die von der
Bundesnetzagentur eingelegte Beschwerde gegen das Urteil des OLG Düsseldorf
hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat der Auffassung der Bundesnetzagentur
stattgegeben, so dass die Zinssätze der 3. Regulierungsperiode damit
endgültig - auf dem niedrigen Niveau - feststehen. Für die folgenden Regulierungsperioden
(4. Regulierungsperiode ab 2024) ist aufgrund der in Deutschland anhaltenden
Niedrigzinsphase mit einer weiteren, deutlichen Absenkung der Zinsen zu
rechnen. Diese beiden
Umstände, die zukünftigen wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Zinsentscheidungen
der Bundesnetzagentur sowie die Tatsache, dass die EAM seit 2013 zu 100 %
kommunale Gesellschafter und sich damit die strategische Ausrichtung deutlich
zugunsten der Kommunen verändert hat, hat die Gesellschafterversammlung der
BERK bewogen, Gespräche mit den Banken und der EAM aufzunehmen mit dem Ziel
eine gesellschaftsrechtliche Vereinfachung zu bewirken. Hierbei wurde
folgender Zwischenstand erreicht: Das Zielszenario
geht davon aus, dass die BERK, in der die 17 Kommunen vereint sind, eine neue
Sammel- und Vorschaltgesellschaft der EAM GmbH & Co. KG werden wird, wie
das folgende Schaubild aufweist. Hierzu ist es
notwendig, dass die 51 %ige Beteiligung der BERK an der ERK an die
EnergieNetz Mitte (EAM) verkauft wird. Der Kaufpreis wird als Bareinlage in
die EAM gegen Gewährung von Anteilen eingelegt. Die BERK kauft damit
Geschäftsanteile an der EAM. Das Stromnetz, das sich bislang im Eigentum der
ERK befindet, wird in die EnergieNetz Mitte eingelegt. Zur Berechnung des
endgültigen Kaufpreises werden gutachterlich durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ernst & Young die Unternehmenswerte für die ERK und die EAM zum Stichtag
31.12.2019 ermittelt. Hieraus ergibt sich schlussendlich der konkrete
Beteiligungswert. Ziel ist es, die
Transaktion im Jahr 2020 mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1.1.2020 zu
vollziehen. Dieser Stichtag ermöglicht einen einfacheren kaufmännischen
Übergang als ein Datum, dass mitten im Jahr liegt. Sowohl die
Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium Kassel als auch die finanzierenden
Banken haben eine grundsätzliche Zustimmung signalisiert, konkrete
vertragliche Änderungen der Finanzierungsverträge seitens des
Bankenkonsortiums stehen noch aus. Zusätzlich zu den
kaufmännischen Einzelschritten, die in entsprechende vertragliche Regelungen
gegossen werden müssen, soll aus Sicht der 17 Kommunen der BERK der neu
definierte und etablierte Prozess zur Abstimmung von Baumaßnahmen im
örtlichen Stromnetz auch in der neuen Struktur beibehalten werden. Weitere Schritte: Die notwendigen
Unterlagen (gesellschaftsrechtliche Verträge sowie Änderungen der Finanzierungsverträge)
sollen im Herbst 2019 erstellt werden, so dass diese dann inklusive der mit
der Kommunalaufsicht abgestimmten Beschlussvorlagen an die Kommunen versandt
werden können. Es müssen sowohl
die 17 Kommunen der BERK als auch sämtliche Gesellschafter der EAM darüber
entscheiden. Das bedeutet für
die Kommunen wie Söhrewald, die an beiden Gesellschaften beteiligt sind, dass
zwei Beschlüsse gefasst werden müssen. Als Gesellschafterin der BERK ist ein
Beschluss über den Verkauf des Anteils und als Gesellschafterin der EAM ein
Beschluss über die Aufnahme der BERK als Kommanditistin notwendig. Eine Beratung und
Beschlussfassung dieser zwei Vorlagen ist in Söhrewald voraussichtlich
Ende diesen bzw. zum Beginn des kommenden Jahres möglich. Sobald die
Beschlussvorlagen und die begleitenden Unterlagen vorliegen, ist geplant, die
Beschlussvorlagen bereits als Entwurf zur Kenntnis zu übersenden und eine
Einsichtnahme in die begleitenden Unterlagen zu ermöglichen, um eine
ausreichende Vorbereitung der Beratung sicherzustellen. |