Betreff
Einschränkung der Betreuung in den Kitas durch Corona-Pandemie/Erlass der Kita-Elternbeiträge
Vorlage
0156/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Da im Zuge der fortschreitenden Ausbreitung des Corona-Virus zunächst geltendes Betretungsverbot für Kinder und Eltern bestand und auch nach Aufhebung des Betretungsverbotes weiterhin die Betreuung nicht vollumfänglich in unseren drei Einrichtungen angeboten werden konnte, wird empfohlen die Kostenbeiträge der Eltern für die Monate April 2020 bis einschließlich Juli 2020 zu erlassen.

Ab August 2020 sollen die Elternbeiträge bis auf weiteres wieder erhoben werden. 


Sachverhalt:

 

 

Aufgrund von COVID 19 wurden die Tageseinrichtungen für Kinder am 16.03.2020 zunächst geschlossen. Lediglich Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiteten, konnten eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.  Nachdem in den Kitas wochenlang das Betretungsverbot für Kinder und Eltern galt und die Betreuung auf die Notbetreuung heruntergefahren war, machte die Hessische Landesregierung ab dem 02. Juni den eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Jede unserer drei Einrichtungen erarbeitete ein eigenes Konzept, dementsprechend gab es verschiedene Betreuungsmodelle. Die in unserer Satzung angebotenen Betreuungsmodule konnten jedoch weiterhin nicht vollumfänglich angeboten werden. Im Juli 2020 konnten die Kinder für drei Wochen weitestgehend im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen betreut werden.

Seit April 2020 wurden die Elternbeiträge in den Kitas ausgesetzt. Da voraussichtlich nach den Ferien der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen weiterhin möglich sein wird, wurden ab August 2020 die Elternbeiträge wieder gemäß Kostenbeitragssatzung berechnet.

Anlage:

Chronologische Zusammenfassung der möglichen Betreuungsarten in den Kitas im Zusammenhang mit den fälligen Kita-Gebühren während der Corona-Krise.