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Berichtszeitraum 30.10.2013 bis 13.12.2013
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Tagesordnungspunkt 1.1
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Bürgermeister
Steisel
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Sitzungen |
Im Berichtszeitraum hat
der Gemeindevorstand 3-mal getagt. |
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Bauangelegenheiten |
Der Gemeindevorstand hat
in einer seiner Sitzungen mit der Genehmigung einer Übergabestation für den
Windpark am Warpel beschäftigt. |
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Dorferneuerung Wellerode Bauarbeiten Ortsmitte |
Die Bauarbeiten an der Ortsmitte Wellerode sind weitestgehend
abgeschlossen. Die geänderten Rahmenbedingungen und dabei besonders die Finanzlage
der Gemeinde machen sicherlich eine Anpassung der weiteren Projekte
erforderlich. Dabei können Projekte geändert, reduziert oder ganz gestrichen
werden. So findet sich im Konsolidierungsprogramm zum Haushalt 2013 der
Gemeinde bereits eine Reduzierung der Planungen am DGH Wellerode. Aber auch in dieser Phase sind alle Bürger herzlich willkommen sich in
die Diskussionen einzumischen und ihre Vorstellungen der Dorferneuerung
einzubringen. Nach wie vor handelt es sich nämlich nicht um die
Selbstverwirklichung Einzelner! Nach den derzeitig vorliegenden Erkenntnissen wird der geplante
Haushaltsansatz nicht vollständig ausgeschöpft. |
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Einbahnstraßenregelung |
Die Einrichtung einer
Einbahnstraße in der Fahrenbachstraße und in der Straße „An der Kirche“ ist
keine beschlossene Sache. Die nächsten Schritte werden im Zuge der weiteren
Planungen in der Ortsmitte unternommen. Alle Hinweise und
Anregungen werden in die Überlegungen einbezogen. |
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Schließung der |
Da der
27.12.2013 in diesem Jahr ein Freitag (4 Stunden) ist, wurde in Absprache
zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat festgelegt, dass die
Verwaltung und der Bauhof an diesem Tag geschlossen werden. Für den Bereich
des Standesamtes ist ein telefonischer Bereitschaftsdienst eingerichtet
worden, so dass in Notfällen die Mitarbeiterinnen erreichbar sind. Für den
Bauhof gilt die gültige Bereitschaftsnummer. |
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Förderung |
Die Gemeinde Söhrewald hat nach Erstellung der Eröffnungsbilanz
2009 einen Antrag auf Bezuschussung, wie im Runderlass des HMDI beschrieben,
gestellt. Aufgrund dieses Antrages hat die Gemeinde Söhrewald einen Zuschuss
in Höhe von 22.000,00 € vom Land Hessen
erhalten. Weitere 22.000 € stehen nach Vorlage der
Jahresabschlüsse zur Verfügung. |
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Straßenbeleuchtung |
Die EG-Verordnung Nr.245/2009 vom März 2009 zur
Durchführung-Richtlinie 2005/32/EG vom 06.07.2005 gibt vor, dass der Vertrieb
von Hochdruck-Quecksilberleuchtmittel ab Mitte April 2015 eingestellt werden
muss. Diese Leuchtmittel werden auch in der Gemeinde
Söhrewald in der Straßenbeleuchtung eingesetzt. Das erste, vom
BMU geförderte Projekt „Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung in der
Gemeinde Söhrewald“, ist technisch abgewickelt. Es wurden 107 erhaltenswerte
Zylinderleuchten auf effiziente LED-Technik umgerüstet. Somit spart die
Gemeinde Söhrewald durch die bereits abgeschlossene Umrüstung von 107 Zylinderleuchten
auf LED-Leuchtmittel pro Jahr 68% Strom für diese Leuchten und 312 Tonnen CO2
in 20 Jahren. Diese Werte entsprechen einer Stromersparnis von 26.427 kWh pro
Jahr. Die angesetzte
Projektsumme konnte von ca. 40.000 € um die Hälfte, auf 20.000 € zu
reduzieren werden. Auf dieser
Basis hat die Gemeinde Söhrewald in diesem Jahr beim BMU (Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) einen weiteren Antrag auf Förderung gestellt. In dieser
Maßnahme sollen die 286 hohen und damit kostenintensiven
Straßenbeleuchtungsmasten (118 entlang der Ortsdurchfahrten; 168 entlang der
Gemeindestraßen) mit stromsparender und wartungsarmer LED-Technik ausgerüstet
und somit rund 70% der Stromkosten gespart werden. Die Projektsumme für die
Umrüstung beläuft sich auf ca. 209.000,- € brutto von denen jedoch 20% der
förderfähigen Summe gefördert wird. Da die Gemeinde jedoch lt.
Förderrichtlinie des BMU komplett in Vorleistung gehen muss, ist die
komplette Projektsumme vorzufinanzieren. Hierzu werden zinsvergünstigten
Kredite der KfW in Anspruch genommen. Das vom BMU
geförderte Projekt 2013 zur energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung
mit LED Leuchten in der Gemeinde Söhrewald läuft bis zum September 2014. Bis
dahin wird dieses abgeschlossen sein. |
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Feuerwehr |
Das Feuerwehr-Kartell bestehend aus vier
Feuerwehrfahrzeuge-Herstellern hat Kommunen jahrelang Löschfahrzeuge zu überhöhten
Preisen verkauft. Die kommunalen Spitzenverbände haben gemeinsam mit den Firmen Iveco
Magirus, Rosenbauer Deutschland (vormals Rosenbauer Feuerwehrtechnik) und
Schlingmann eine Regulierungsvereinbarung zur außergerichtlichen
Schadensbeseitigung aus dem sogenannten Feuerwehrbeschaffungskartell unterzeichnet.
Danach erhalten geschädigte Kommunen von diesen Anbietern über einen
Regulierungsfonds einen Schadensausgleich für festgestellte kartellbedingte
Überhöhungen der Preise bei kommunalen Beschaffungen von insgesamt rund 6,7
Millionen Euro. Der erzielte Konsens zum Schadensausgleich ist für die Kommunen ein
Weg, schnell einen Schadensausgleich herbeizuführen und zahlreiche
Einzelklageverfahren vor Gericht mit langer Zeitdauer und ungewissem Ausgang
zu vermeiden. Die kommunalen Spitzenverbände haben den Kommunen empfehlen, sich der
Regulierungsvereinbarung und der dazugehörigen Kommunalvereinbarung
anzuschließen, die der Abwicklung des Schadensausgleichs zwischen den
einzelnen Kommunen und den Unternehmen dient. Hintergrund der jetzigen Vereinbarung war, dass das Bundeskartellamt
am 28. Januar 2011 in einem Kartellverfahren rechtskräftig gewordene
Bußgelder gegen die Rosenbauer Feuerwehrtechnik GmbH, Luckenwalde, die
Schlingmann GmbH & Co KG, Dissen, und die Albert Ziegler GmbH & Co
KG, Giengen an der Brenz, als Hersteller von Feuerwehrlöschfahrzeugen über
7,5 Tonnen verhängt hatte. Der ebenfalls erlassene Bußgeldbescheid gegenüber
Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH, Ulm, vom 7. März 2012 ist noch nicht
rechtskräftig. Die aktuelle Vereinbarung zur Schadensregulierung erfasst auf der
Grundlage einer Forderung der kommunalen Spitzenverbände auch Kommunen, die
bei der im August 2011 insolvent gewordenen Firma Ziegler
Feuerwehrlöschfahrzeuge beschafft haben. Dadurch soll ein Ausgleich und damit
eine Befriedung für alle Kommunen erreicht werden. Iveco Magirus und
Rosenbauer übernehmen einen Teil des auf Ziegler entfallenden Kompensationsbetrages. Ergänzend zur außergerichtlichen Schadensregulierung haben die
kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit den beteiligten Unternehmen eine
permanente Überprüfung der Eignung und Zuverlässigkeit der
Löschfahrzeuganbieter durch die Beauftragung einer unabhängigen Institution,
der ZertBau GmbH, herbeigeführt. Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände geht es darum, dass die
Gewährleistung der Eignung und Zuverlässigkeit als ständige Verpflichtung und
als Bringschuld der Unternehmen verstanden wird. So könne verhindert werden,
dass es in Zukunft zu erneutem kartellrechtswidrigem Verhalten zwischen den
Unternehmen zulasten der Kommunen kommt. Aufgrund unserer Anmeldung im Juni 2013 im Verfahren des
Löschfahrzeugkartells haben wir einen Betrag i.H.v. 1.730,00 € als
Schadensregulierung erhalten. Aufgrund der geschlossenen Kommunalvereinbarung
sehen wir von weiteren Forderungen gegenüber den betroffenen Firmen ab. |
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Der Gemeindevorstand bedankt sich bei allen ehrenamtlich engagierten
Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Söhrewald für ihr Engagement im Jahr 2013. Im Neuen Jahr wünschen wir uns im Sinne aller Menschen in unseren
Dörfern eine Politik in Europa, im Bund und im Land, die die berechtigten
Interessen der Städte und Gemeinden besser berücksichtigt. Für Sie persönlich schließen wir natürlich in unsere guten Wünsche für
das Jahr 2014 auch eine Portion Mut, Glück und besonders Gesundheit ein. Verbringen Sie das Weihnachtsfest so wie Sie es mögen: laut oder
leise, aufregend oder besinnlich. |
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