Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die
Satzung zur Aufhebung der Haus- und Badeordnung für das Schwimmbad in Söhrewald
– Wattenbach ohne Änderungen.
Sachverhalt:
Die
Gemeindevertretung Söhrewald hat in ihrer Sitzung am 17.11.2004 die Haus- und
Badeordnung für das Schwimmbad in Söhrewald – Wattenbach beschlossen.
Durch Beschluss
der Gemeindevertretung Söhrewald am 29.01.2014 wurde das Waldschwimmbad
Wattenbach an den Förderverein Wattenbach e.V. per Betreibervertrag ab dem
01.01.2014 übertragen.
Der zwischen der
Gemeinde Söhrewald und dem Förderverein Waldschwimmbad Wattenbach e.V.
abgeschlossene Betreibervertrag sieht in § 2 (6) vor, dass der Förderverein
eine entsprechende Badeordnung zu erlassen hat. Da der Förderverein das
Hausrecht besitzt liegt es an ihm ebenfalls eine Hausordnung zu erlassen.
Die bisher
geltende Haus- und Badeordnung der Gemeinde Söhrewald ist daher rückwirkend ab
dem 01.01.2014 aufzuheben.
Um die Haus- und Badeordnung, die den Status einer Satzung besitzt, außer Kraft treten zu lassen, ist sie von dem Gremium, welches sie beschlossen hat, aufzuheben. Die Zuständigkeit der Gemeindevertretung ergibt sich aus § 51 HGO.