Betreff
Gebührenkalkulation im Bereich der Wasserversorgung
Vorlage
0285/2014/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bau- und Umweltfragen nimmt die Gebührenkalkulation im Bereich der Wasserversorgung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bau- und Umweltfragen empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

Die Gebühr beträgt pro m³              € Bruttoendpreis (Nettopreis + 7% Umsatzsteuer)

Die bisher erhobene Zählermessgebühr je Wasserzähler entfällt.

Es wird eine Grundgebühr je Wasserzähler und je angefangenen Kalendermonat in Höhe von    € eingeführt.

Die Änderungen sind entsprechend in die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Söhrewald einzuarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen

 


Sachverhalt:

 

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 29.07.2014 beschlossen, dass die Firma Allevo Kommunalberatung mit der Kalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2015 und 2016 betraut werden soll.

Die entsprechende Gebührenkalkulation liegt nun vor und wird in den Sitzungen der Ausschüsse am 09.12.2014 vorgestellt und beraten.

Die Verwaltung wird die neuen Gebührensätze entsprechend in die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Söhrewald einarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorlegen.