Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des
Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Zustimmung
zu vorliegenden Entwurf der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für
die Grund- und Gewerbesteuer ohne Änderungen.
Sachverhalt:
Aufgrund des Haushaltssicherungskonzeptes 2016 ist für das Haushaltsjahr
2017 eine Anhebung der Hebesätze vorgesehen.
Um Anfang des Jahres 2017 die entsprechenden Bescheide, unabhängig von
einer Genehmigung des Haushaltes für das Jahr 2017, versenden zu können ist es
notwendig, die geplante Anhebung der Hebesätze über eine Hebesatzsatzung zu
regeln. Der Erlass der Bescheide wäre ansonsten erst nach Beschlussfassung und
Genehmigung des Haushaltes der Gemeinde Söhrewald für das Jahr 2017 möglich.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ergeben sich folgende Hebesätze:
|
bisher |
neu |
Grundsteuer A |
460 v.H. |
490
v.H. |
Grundsteuer B |
440 v.H. |
470
v.H. |
Gewerbesteuer |
410 v.H. |
440
v.H. |