Betreff
Gemeinschaftskasse Kaufunger Wald / Söhre
Vorlage
0064/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Gemeinden Kaufungen und Söhrewald schließen nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1969 (GVBl. I S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. I S. 618) und §§ 54 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung vom 26. Juni 2015 (GVBl. I S. 254) zum 1. Januar 2019 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Gemeindekasse.

2.    Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung und der Vertrag über die Gestellung von Personal sind dem Beschlussvorschlag als Anlage beigefügt.

3.    Für diese Interkommunale Zusammenarbeit sind beim Land Hessen Fördermittel einzuwerben.

4.    Die Interkommunale Zusammenarbeit kommt dann zustande, wenn die beteiligten Kommunen die Vereinbarung beschlossen haben.

5.    Nach der Einführungsphase soll die IKZ Gemeinschaftskasse Kaufunger Wald - Söhre für weitere Kommunen geöffnet werden.


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und zukunftsfähiger Aufgabenerfüllung beschäftigt sich die Gemeinden Söhrewald und Kaufungen seit geraumer Zeit mit dem Thema „Erweiterung der Interkommunalen Zusammenarbeit“. Die Gemeinden haben die Möglichkeiten für die Einrichtung einer Gemeinschaftskasse ausgelotet. Bereits bei der Einführung der Doppik haben beide Gemeinden in einer Arbeitsgruppe vertrauensvoll und zu beider Nutzen zusammen gearbeitet und die doppischen Grundlagen für die Umstellung gemeinsam erarbeitet. Aus diesem Grund sind die Haushaltsstruktur und das Berichtswesen bereits relativ ähnlich aufgebaut. Die Arbeitsabläufe der Gemeindekasse sind schon allein aufgrund der gesetzlichen Vorgaben weitgehend identisch.

Die Einrichtung einer Gemeinschaftskasse bietet sich außerdem aufgrund der von beiden Gemeinden genutzten Finanzsoftware C.I.P.-KD an. Gegenwärtig trägt sich keine der beteiligten Kommunen mit Wechselgedanken. Die geplante Weiterentwicklung von C.I.P.-KD ist aus Sicht beider Finanzverwaltungen und Gemeindekassen für den Einsatz im kommunalen Rechnungswesen tauglich und soll nach der Zertifizierung eingesetzt werden. Beide Gemeinden beabsichtigen zudem, das elektronische Rechnungseingangsbuch und das digitale Anordnungswesen einzuführen. Da diese Umsetzung ohnehin bei beiden Gemeinden ab 2019 vorgesehen war, ist es sinnvoll, das nun gemeinsam anzugehen. Es ist davon auszugehen, dass hier bereits bei der Beschaffung der Soft- und Hardware Kosten eingespart werden können.

Die IKZ Gemeinschaftskasse Kaufunger Wald - Söhre hat im Kasseler Osten Vorbildcharakter, da bisher solch eine Zusammenarbeit nicht existiert. Sitz der Gemeinschaftskasse soll die Gemeinde Kaufungen sein, da hier die räumlichen Bedingungen vorhanden sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindekassen Kaufungen und Söhrewald stehen dem Vorhaben positiv gegenüber. Erwartet werden eine Erweiterung der Fachkompetenzen und eine Verbesserung der Vertretungsregelungen. Gegenwärtig existiert bereits eine Arbeitsgruppe, die sich mit der praktischen Umsetzung der Interkommunalen Zusammenarbeit „Gemeinschaftskasse“ beschäftigt, da hier umfangreiche Vorbereitungen zu treffen sind.

Eine Vorabstimmung mit der Kommunalaufsicht des Landkreises ist bereits erfolgt. Da die Zusammenarbeit im Rahmen einer Mandatierung erfolgen soll, ist diese nur anzeige- nicht aber genehmigungspflichtig. Nach positivem Grundsatzbeschluss durch die Gemeindevertretungen der beiden Kommunen wird auch die Revision des Landkreises Kassel einbezogen.