Betreff
Sondernutzungssatzung
Vorlage
0102/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die dem Originalprotokoll beigefügte Sondernutzungssatzung wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Der Gebrauch der öffentlichen Straßen ist jedermann im Rahmen der Widmung und der

verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet (Gemeingebrauch). Wird die Straße über den

Gemeinbrauch hinaus genutzt, so spricht man von einer Sondernutzung. Diese bedarf gemäß § 16 Abs. 1 des Hessischen Straßengesetz (HStrG) der Erlaubnis.

Gemäß § 18 HStrG und § 8 Abs. 3 Bundesfernstraßengesetz können Gemeinden die Erhebung der ihnen zustehenden Sondernutzungsgebühren durch Satzung regeln.

 

Sondernutzungen gehören zum täglichen Aufgabenspektrum des Ordnungsbehördenbezirks.

Um die Sachverhalte für die Zukunft rechtssicher, einheitlich und gleich abarbeiten zu können, soll die vorgeschlagene Satzung ein Hilfsmittel sein.

 

Bisher wurden die Sondernutzungen über die Verwaltungskostensatzungen abgewickelt, was nicht eindeutig den rechtlichen Vorgaben entsprach.

 

In enger Anlehnung an die Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes sowie unter Einbeziehung des in vergleichbaren Gemeinden und Städten angewendeten Ortsrechts wurde dieser Entwurf einer Sondernutzungssatzung entwickelt. Die Satzung wurde im Beirat des Ordnungsbehördenbezirkes besprochen. Der Beirat empfiehlt den Gemeindevertretungen die Einführung der Sondernutzungssatzung.

 

Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung. Die Sondernutzungsgebühr ist als Gegenleistung für die besondere individuelle Inanspruchnahme der von der Allgemeinheit auf deren Kosten bereit gestellte öffentliche Straße vom jeweiligen Erlaubnisnehmer zu entrichten. Die vorgeschlagenen Sondernutzungsgebühren orientieren sich in der Höhe im Wesentlichen an den bisher genommenen Beträgen.