Betreff
Änderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Söhrewald
Vorlage
0026/2011/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Änderungssatzung zur Änderung der Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Söhrewald


Sachverhalt:

In Bezug auf die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist es notwendig, Versiegelungsgrade in der Entwässerungssatzung festzulegen.

Für die Gebührenberechnung werden nur Flächen herangezogen, über die Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage fließt. Alle unbefestigten Grünflächen bleiben außer Ansatz. Befestigte Flächen mit Belägen, durch die das anfallende Niederschlagswasser versickern kann, werden mit einem Versiegelungsfaktor berücksichtigt.

Mit Festlegung der Versiegelungsgrade der Mustersatzung des HSGB liegt eine rechtssichere Satzung vor.

Die in der Mustersatzung empfohlenen Versiegelungsgrade beruhen auf DIN 1986-100. Die Satzung und Festlegungen wurden auf Rechtssicherheit geprüft und gerichtliche Einsprüche gegen diese Festlegungen sind nicht bekannt.

Bei Abweichungen von der Mustersatzung des HSGB besteht unter Umständen das Problem, dass dagegen mit unklarem Ausgang geklagt werden könnte.

Sowohl der Haupt- und Finanzausschuss als auch der Bau- und Umweltausschuss sprachen sich dafür aus, die im ursprünglichen Entwurf vorgeschlagenen Änderungen zur EKVO nicht zur Beschlussfassung zu empfehlen.

Der geänderte Entwurf zur Änderung der Entwässerungssatzung ist als Anlage beigefügt