Berichtszeitraum
16.05.2012 bis 27.06.2012 |
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Bürgermeister Steisel |
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Sitzungen |
Im Berichtszeitraum hat
der Gemeindevorstand 3-mal getagt. |
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Bauanträge |
Der Gemeindevorstand hat
im Berichtszeitraum 2 Bauangelegenheiten beraten. |
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Offener Brief |
Der Offene Brief von Herr
Harald Rohde wird wunschgemäß an alle Mandatsträger der Gemeinde Söhrewald
weitergeleitet. Der Gemeindevorstand hat
sich mit dem Thema beschäftigt und macht zu dem Brief die folgenden
Anmerkungen: Angehörige die für ihre
Verstorbenen die Bestattung in der Friedhaingrabstätte wählen, werden durch
die Friedhofsverwaltung oder teilweise durch die Bestattungsunternehmen, auf
die besonderen Bedingungen einer solchen Bestattung hingewiesen. Die
Bedingungen sind Bestandteil der ausgehändigten Urkunden und werden den
verantwortlichen Hinterbliebenen übergeben. Die von der
Gemeindevertretung beschlossene Satzung erlaubt danach die Ablage von
Sträußen und Buketts nur an den im Bereich der Stelen vorgesehenen
Ablageflächen. Beispiele von anderen Friedhöfen belegen dass die
Ablageflächen durchaus nicht weltfremd sind. Die Kalkulation der
Gebühren basiert auf den in der Satzung festgelegten Bedingungen und
beinhaltet die Pflege der Flächen und die Friedhofsunterhaltungsgebühr. Für Mitbürgerinnen und
Mitbürger die mit Blumenschmuck und Grabgestecken an ihre verstorbenen
Angehörigen erinnern möchten, stehen andere Grabarten zu Verfügung. Die Gemeinde Söhrewald
hat in der Vergangenheit, aus Gründen der Pietät, Schalen oder Kränze
unmittelbar nach der Bestattung, auf der Grabstätte geduldet. Wie in der
Satzung festgelegt werden Schalen oder Kränze ohne vorherige Ankündigung
entsorgt. Im Fall von Herrn Rohde
handelte sich dabei allerding noch nicht einmal um eine Schalen die unmittelbar
nach der Bestattung aufgestellt wurden. Die neue Bepflanzung wurde, wie den
Ausführungen von Herrn Rohde zu entnehmen ist, aus Anlass des Muttertags
aufgestellt. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Gemeinde Söhrewald behandeln trauende Angehörige pietätvoll
und mit Fingerspitzengefühl. Die Friedhofkommission
der Gemeinde Söhrewald hat sich in ihrer letzten Sitzung bereits mit dem
Thema beschäftigt. Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, an der bestehenden
Satzung und der damit verbundenen Umsetzung, keine Änderungen
vorzunehmen. |
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Bestattungswesen |
In
der letzten Woche hat sich ein Mitbürger für die hervorragende und
menschliche Bearbeitung seiner Angelegenheit durch die Friedhofsverwaltung
und den Gemeindevorstand der Gemeinde Söhrewald bedankt und aus diesem Grund
eine Spende in Höhe von 1.000 € für den Dorfservice angekündigt. Der
Spender möchte kein großes Aufheben um die Spende machen und daher ungenannt
bleiben. Der Fall ist dem Gemeindevorstand bekannt. |
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Am 12.06.2012 fand
im RP Kassel eine Informationsveranstaltung zum Thema Fracking statt.
Ausgangspunkt war ein Antrag der BNK
Deutschland GmbH zum Aufsuchungen von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen
Zwecken. Es handelt sich hierbei um die „Claimabsteckung“ eines Untersuchungsgebietes,
in welchen in Tiefen von rd. 2.500 – 3.000 m in Schwarzschiefer gebundene
Erdgase vermutet werden. Dabei wird in einem ersten Schritt ein potentielles
Erschließungsgebiet zur Untersuchung gesichert, damit kein anderes
Unternehmen in diesem Bereich Rechte anmelden kann. Das Gebiet wird
Norden und Westen durch die hessische Landesgrenze, im Süden durch eine Linie
Biedenkopf - Bad Hersfeld und im Osten durch eine Linie Bad Hersfeld – Helsa
begrenzt. Die in einem
weiteren Schritt zu beantragende und zu genehmigende Exploration umfasst dann
die aus der Öl- und Gaslagerstättensuche üblichen Untersuchungsmethoden wie
seismische Messungen, Bohrungen, etc. Um später die Gase aus dem Schiefer zu
lösen, wird in diesem Schritt bereits vorbehalten, einen sogenannten
Fracking-Prozess auszulösen. Hierbei wird ein Wasser-Sand-Gemisch, welches
allerdings auch eine 1-3 % Chemikalienlösung enthält in den Schiefer
gepresst, so dass das gebundene Gas ausströmen kann und der Sand verhindert
das Wiederverschließen der Schieferplatten. Die Chemikalien dienen der
Unterstützung des Aufbrechen (Fracken) des Schiefers durch das eingepresste
Wasser. Sollten sich
hieraus dann potentielle Stellen zur wirtschaftlichen Ausbeutung dieser Gase
ergeben, hat der Antragsteller dann nach Bergrecht einen sogenannten
„Betriebsplan“ zu erstellen, welcher detailliert Art und Umfang der Maßnahme,
eingesetzte Stoffe, etc. zu beschreiben hat. Dieser unterliegt wieder der
Prüfung und Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die negativen Auswirkungen des
Frackingverfahrens auf die Umwelt und im Besonderen auf Grund- und
Trinkwasser können derzeit nicht abschließend eingeschätzt werden. Grundsätzlich
sind die eingesetzten Frackingstoffe, egal ob in große Tiefen eingebracht
oder beim Langern und Transportieren,
wassergefährdend. In der
Gemarkung der Gemeinde Söhrewald befinden sich, wie im Rahmen des Kohleabbaus
festgestellt zahlreiche geologische Störungen. Die können dazu führen, dass
der Frackingprozess und die eingesetzten Mittel die geplanten Schichten
verlassen aufsteigen. Die Kommunen
sollen bis zum 13.07.2012 Stellung zum Antrag nehmen. Durch Bürgermeister
Steisel, dem Sprecher der Bürgermeister im Landkreis Kassel konnte eine
Fristverlängerung bis zum 31.08.2012 erreicht werden. Die Gemeinde
Söhrewald sieht in Fracking ein zu hohes Risiko, als dass es genehmigt werden
sollte. Wasserversorgung ist elementare Daseinsvorsorge. Nach Aussage
von Herrn Freund, (HMUELV) kann die Genehmigung nicht versagt werden. Sie hat
allerdings keine präjudizierende Wirkung. Da allerdings durch das Bergrecht
gewisse Automatismen angestoßen werden ist das gesamt Verfahren sehr kritisch
zu beobachten. Der Bund hat
eine Novellierung des Bergrechts angekündigt. Alle weiteren
Genehmigungen sollten bis zu einer endgültigen neuen Regelung des Bergrechts
verschoben. Die Gemeinde
Söhrewald spricht sich entschieden gegen „Fracking“ im Gemeindegebiet aus.
Der Gemeindevorstand wird eine entsprechende Stellungnahme abgeben. |
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Vollsperrung 3236 |
Bürgermeister Steisel berichtet über den letzten
Stand der Vollsperrung der L3236. |
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