Betreff
Mitteilungen und Anfragen Haupt- u. Finanzausschuss
Vorlage
0194/2018
Art
Mitteilungen und Anfragen GVO

Bürgermeister Steisel

 

Vorlage der Genehmigungsverfügungen der Aufsichtsbehörde zu den Haushalte 2017 und 2018 der Gemeinde Söhrewald

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Bürgermeister Steisel

Wie in der Gemeindevertretersitzung am 20. Juni 2018 berichtet hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Kassel die Haushaltspläne der Jahre 2017 und 2018 genehmigt. Nach § 97 Abs. 5 HGO ist die Haushaltssatzung, sofern sie genehmigungsbedürftige Teile enthält, erst nach der Erteilung der Genehmigung bekanntzumachen. Eine entsprechende Information über die Genehmigung der Haushalte des Jahres 2017 und 2018 erfolgte in der Gemeindevertretung am 20.06.2018. Die amtliche Bekanntmachung und der Hinweis auf die Auslegung der Haushaltssatzungen 2017 und 2018, mit dem Vermerk der Genehmigungen, erfolgte am 29.06.2018 im Söhrewaldboten.

Die Veröffentlichung nach § 97 Abs. 5 HGO bezieht sich auf die Haushaltssatzung. Die Genehmigungsverfügung ist nicht Bestandteil der Haushaltssatzung.

Der zitierte §28 GemHVO bezieht sich nicht auf die Haushaltsgenehmigung sondern auf den Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs.

Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht ergibt sich folgender Sachverhalt:

In besonderen Fällen empfiehlt die Aufsicht die Weitergabe der Haushaltsbegleitverfügung an die Gemeindevertretung. Die Begleitverfügung der Gemeinde Söhrewald enthält eine solche Empfehlung nicht. Demzufolge ist eine Veröffentlichung oder Einsichtnahme nicht erforderlich.

Trotzdem wurde der Gemeindevorstand bereits über die Inhalte der Haushaltsbegleitverfügung informiert.

Die Kommunalaufsicht beim Landkreis Kassel hat jedoch auch keine Bedenken wenn die Begleitverfügung zu den Haushaltsgenehmigungen für die Jahre 2017 und 2018 an die Fraktionen weitergegeben wird. 

Die Begleitverfügung zu den Haushaltsgenehmigungen für die Jahre 2017 und 2018 wird an die Fraktionen übergeben. 

 

Reiner Brandau (SPD) / Hans Staudte (SPD)

Landtagswahl 2018 / Wahllokale

300
Frau Pormetter

Zur Landtagswahl am 28. Oktober 2018 wurden die Wahllokale teilweise verändert. Reiner Brandau spricht die Frage der Abstandsregelung für Wahlwerbung im Bereich der Wahllokale an. Es sollte evtl. darüber nachgedacht werden gerade in den Bereichen der „neuen“ Wahllokale die entsprechenden Abstände für zulässige Wahlwerbung zu markieren. Bürgermeister Steisel erläutert die entsprechende Rechtslage hierzu und weist darauf hin, dass die Wahlleiterin Frau Pormetter am Wahlsonntag die Bereiche der Wahllokale in Augenschein nimmt und ggfls. Wahlplakatierungen entfernt.

Des Weiteren wird darum gebeten, dass an den bisherigen Wahllokalen ein entsprechender Hinweis auf die neuen Wahllokale angebracht wird.

 

Bernd Eberwein (UNS)

Sachstand Tiefbrunnen

400
Herr Siemon

Bürgermeister Steisel erläutert den derzeitigen Sachstand der Arbeiten.

Es wird davon ausgegangen, dass die Arbeiten in diesem Jahr abgeschlossen werden.