Bürgermeister Steisel |
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Vorlage der Genehmigungsverfügungen der
Aufsichtsbehörde zu den Haushalte 2017 und 2018 der Gemeinde Söhrewald |
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Wie in der Gemeindevertretersitzung am 20. Juni 2018 berichtet hat die
Kommunalaufsicht des Landkreises Kassel die Haushaltspläne der Jahre 2017 und
2018 genehmigt. Nach § 97 Abs. 5 HGO ist die Haushaltssatzung, sofern sie
genehmigungsbedürftige Teile enthält, erst nach der Erteilung der Genehmigung
bekanntzumachen. Eine entsprechende Information über die Genehmigung der
Haushalte des Jahres 2017 und 2018 erfolgte in der Gemeindevertretung am
20.06.2018. Die amtliche Bekanntmachung und der Hinweis auf die Auslegung der
Haushaltssatzungen 2017 und 2018, mit dem Vermerk der Genehmigungen, erfolgte
am 29.06.2018 im Söhrewaldboten.
Die Veröffentlichung nach § 97 Abs. 5 HGO bezieht sich auf die
Haushaltssatzung. Die Genehmigungsverfügung ist nicht Bestandteil der
Haushaltssatzung.
Der zitierte §28 GemHVO bezieht sich nicht auf die Haushaltsgenehmigung
sondern auf den Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs.
Nach Rücksprache mit der
Kommunalaufsicht ergibt sich folgender Sachverhalt:
In besonderen
Fällen empfiehlt die Aufsicht die Weitergabe der Haushaltsbegleitverfügung an
die Gemeindevertretung. Die Begleitverfügung der Gemeinde Söhrewald enthält
eine solche Empfehlung nicht. Demzufolge ist eine Veröffentlichung oder
Einsichtnahme nicht erforderlich.
Trotzdem wurde der
Gemeindevorstand bereits über die Inhalte der Haushaltsbegleitverfügung
informiert.
Die Kommunalaufsicht beim Landkreis
Kassel hat jedoch auch keine Bedenken wenn die Begleitverfügung zu den
Haushaltsgenehmigungen für die Jahre 2017 und 2018 an die Fraktionen
weitergegeben wird. Die Begleitverfügung zu den Haushaltsgenehmigungen für die Jahre 2017 und 2018 wird an die Fraktionen übergeben. |
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Reiner Brandau (SPD) / Hans Staudte (SPD) Landtagswahl 2018 / Wahllokale |
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Zur Landtagswahl am 28. Oktober
2018 wurden die Wahllokale teilweise verändert. Reiner Brandau spricht die
Frage der Abstandsregelung für Wahlwerbung im Bereich der Wahllokale an. Es
sollte evtl. darüber nachgedacht werden gerade in den Bereichen der „neuen“
Wahllokale die entsprechenden Abstände für zulässige Wahlwerbung zu markieren.
Bürgermeister Steisel erläutert die entsprechende Rechtslage hierzu und weist
darauf hin, dass die Wahlleiterin Frau Pormetter am Wahlsonntag die Bereiche
der Wahllokale in Augenschein nimmt und ggfls. Wahlplakatierungen entfernt. Des Weiteren wird darum gebeten, dass an den bisherigen Wahllokalen ein entsprechender Hinweis auf die neuen Wahllokale angebracht wird. |
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Bernd Eberwein (UNS) Sachstand Tiefbrunnen |
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Bürgermeister Steisel erläutert den
derzeitigen Sachstand der Arbeiten. Es wird davon ausgegangen, dass die Arbeiten in diesem Jahr abgeschlossen werden. |