Betreff
Beratung des Entwurfs des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage
0049/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2019 in der vorliegenden Form zu beschließen.

 

 


Sachverhalt:

Der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2019 wurde in der Sitzung des Gemeindevorstandes am 19.02.2019 vorgestellt und festgestellt.
Am 27.02.2019 wurde dies in der Gemeindevertretung eingebracht und an den Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung und Beschlussfassung verwiesen

Die Gemeinde Söhrewald wird von der einmaligen Möglichkeit nach § 25 Abs. 3 GemHVO Gebrauch machen und im Jahresabschluss 2018, die bis Ende 2018 noch nicht abgedeckten ordentlichen Fehlbeträge aus den Ergebnisrechnungen mit dem Eigenkapital verrechnen.

Somit hat die Gemeinde Söhrewald nach der Verrechnung mit dem Eigenkapital ab 2019 keine vorzutragenden Fehlbeträge mehr in den Vermögensrechnungen (Bilanzen) und die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes entfällt ab dem Haushaltsjahr 2020.