Betreff
Per Umlaufverfahren nach § 51a Abs. 1 HGO, Rücknahme Fördermittel
Vorlage
0118/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Nach § 51a Abs. 1 HGO beschließt der Haupt- und Finanzauschuss die Rücknahme der Maßnahme „Erneuerung der Fenster des Kindergartens Kleine Wichte“ in Verbindung mit der Neuanmeldung der Maßnahme „Erneuerung der Aussenanlagen des Kindergartens Sonnenflieger und Umbau für U3-Betreuung“ im Rahmen des KIP-Programm Bund

Abstimmung:

Ja               Nein                  Enthaltung               


Unterschrift   __________________________                           

Name in Druckbuchstaben
(Mitglied Haupt- und Finanzauschuss)
______________________

 

 


Sachverhalt:


Durch neue Berechnungen zur Auslastung der Kindergärten wurde Anfang diesen Jahres festgestellt, dass in Söhrewald ein Mehrbedarf von mindestens 2 Gruppenräumen besteht. Die Bauverwaltung ist derzeit unter anderem damit beschäftigt, verschieden Alternativen auszuarbeiten und monetär zu belegen. Eine der dabei verfolgten Alternativen sieht den Neubau eins 6-zügigen Kindergartens vor, da eine Erweiterung des Kindergartens Kleine Wichte nicht möglich ist.

Im Zuge des KIP-Programmes Bund hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 13.07.2016 unter anderem die Erneuerung der Fenster im Kindergarten Kleine Wichte beschlossen. Dafür wurde eine Bausumme in Höhe von 63.763,00 € beantragt.
Nach Rücksprache mit der WI-Bank unterliegen die geförderten Baumaßnahmen einer Zweckbindung über 20 Jahre. Würde der Kindergarten in dieser Zeit durch Ersatzneubau nicht mehr als Kindergarten genutzt, sind die Fördermittel zurück zu zahlen. Somit würde eine Umsetzung dieser Fördermaßnahme die zukünftigen Entscheidungen bezüglich der Entwicklung der Kindergärten stark einschränken.

Alternativ besteht jedoch die Möglichkeit, die Rücknahme der Maßnahme zu beantragen und gleichzeitig eine neue Maßnahme zu beantragen. Die neu zu beantragende Maßnahme kann schon beendet sein, darf jedoch formell erst nach dem 15.07.2015 begonnen worden sein.

Nach Rücksprache mit der WI-Bank kann anstelle der rückgenommenen Baumaßnahme die Erneuerung der Aussenanlagen des Kindergartens Sonnenflieger beantragt werden. Die zwingend notwendigen Förderkriterien treffen auf diese Maßnahme zu:
1. Baubeginn (Auftragserteilung) 23.07.2019
2. Gleicher Förderbereich       (frühkindliche Infrastruktur)
3. Keine Doppelförderung
3. Endabrechnung der Maßnahme bis 09/2020 möglich, da die Maßnahme kurz vor dem Abschluss steht.

Die Maßnahmen im Kindergarten Sonnenflieger werden voraussichtlich mit 65.000,00 € abschließen, so dass durch den Tausch der beiden Maßnahmen der Gemeinde Söhrewald keine zusätzlichen Kosten entstehen.