Betreff
Neufassung der Hebesatzsatzung der Gemeinde Söhrewald zum 01. Januar 2023
Vorlage
0042/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Hebesatzsatzung der Gemeinde Söhrewald.
 

Die Hebesätze lauten wie folgt:

Grundsteuer A

745 %

Grundsteuer B

750 %

Gewerbesteuer

495 %


Die Hebesatzsatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisherige Hebesatzsatzung vom 19.12.2018 außer Kraft.


Sachverhalt:

 

 

Der gemäß § 92 Abs. 4 HGO vorgeschriebene Haushaltsausgleich ist für das Haushaltsjahr 2023 nur mit einer Anpassung der Hebesätze möglich.

 

Die Hebesätze sollen daher rückwirkend zum 01.01.2023 wie folgt geändert werden.

 

Bisherige Hebesätze; gültig ab 01.01.2019:

Grundsteuer A

550 %

Grundsteuer B

650 %

Gewerbesteuer

475 %

 

 

Künftige Hebesätze gültig ab 01.01.2023:

Grundsteuer A

745 %

Grundsteuer B

750 %

Gewerbesteuer

495 %