Beschlussvorschlag:
Zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Söhrewald wird Herr Jürgen
Willius für weitere 5 Jahre gewählt.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 20.09.2022 hat uns das
Amtsgericht Kassel mitgeteilt, dass die Amtszeit des Schiedsmannes Jürgen
Willius, geb. 26.02.1962 in Wellerode, wohnhaft Stellbergstr. 10 A, 34320
Söhrewald zum 21.03.2022 abläuft.
Die Gemeinde hat entsprechend § 4 Absatz 3
Hessisches Schiedsamtsgesetz die bevorstehende Wahl mit dem Hinweis darauf,
dass sich interessierte Personen zur Wahl stellen können, im Söhrewaldboten
mehrfach bekannt gemacht. Außer dem bisherigen Schiedsmann hat sich Niemand
beworben. Herr Willius ist bereit das Amt weiterhin auszuüben.
Ausschließungsgründe im Sinne des § 3
Hessisches Schiedsamtsgesetz sind nicht bekannt.
Die Eignung für das Ehrenamt der
Schiedsperson liegt bei Herrn Willius weiterhin vor.
Der Bund Deutscher Schiedsmänner wurde schriftlich
über Herrn Willius angehört und hat seine Wiederwahl befürwortet.
Die Schiedsamtspersonen werden im Sinne des § 4 Hessisches
Schiedsamtsgesetz von der Gemeindevertretung für die Dauer von 5 Jahren
gewählt.
Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim.
Wenn niemand widerspricht, dann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt
werden.
Die eigentliche Berufung erfolgt nach der
Wahl durch Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts Kassel gemäß §5
Hessisches Schiedsamtsgesetz.