Beschlussvorschlag:
Zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Söhrewald
wird ……… für 5 Jahre gewählt.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 20.09.2022 hat uns das
Amtsgericht Kassel mitgeteilt, dass die Amtszeit der
Schiedsamtsstellvertreterin Frauke Reis am 28.02.2023 abläuft.
Frau Reis steht
als stellvertretende Schiedsfrau nicht mehr zur Verfügung. Sie bleibt bis zur
Berufung der neuen Stellvertretung im Amt.
Die Gemeinde hat
entsprechend § 4 Absatz 3 Hessisches Schiedsamtsgesetz die bevorstehende Wahl
mit dem Hinweis darauf, dass sich interessierte Personen zur Wahl stellen
können, mehrfach im Söhrewaldboten bekannt gemacht.
Es liegen zwei
Bewerbungen vor:
1. Herr Michael Krass, 62 Jahre, Untere Hamböhlstr. 7, 34320 Söhrewald
(Bewerbung vom 05.02.2023)
2. Frau Ulrike Weinmeister, 62 Jahre, Fahrenbachstr. 18, 34320 Söhrewald
(Bewerbung vom 06.02.2023)
Ausschließungsgründe im Sinne des §3
Hessisches Schiedsamtsgesetz sind nicht bekannt.
Die Eignung für das Ehrenamt der
stellvertretenden Schiedsperson liegt bei beiden Personen vor.
Der Bund Deutscher Schiedsmänner wurde schriftlich
über die Bewerber angehört und hat mitgeteilt, dass gegen die Neuwahl von Herrn
Krass bzw. von Frau Weinmeister keine Bedenken bestehen.
Die stellvertretende Schiedsamtsperson wird im Sinne des § 4 Hessisches
Schiedsamtsgesetz von der Gemeindevertretung für die Dauer von 5 Jahren
gewählt.
Gewählt ist, wer die Stimmenmehrheit der
gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter*innen erhält (12 Stimmen).
Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim.
Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt
werden.
Die eigentliche Berufung erfolgt nach der Wahl durch Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts Kassel gemäß § 5 Hessisches Schiedsamtsgesetz.