Betreff
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Söhrewald
Vorlage
0064/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Söhrewald wird ……… für 5 Jahre gewählt.

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 20.09.2022 hat uns das Amtsgericht Kassel mitgeteilt, dass die Amtszeit der Schiedsamtsstellvertreterin Frauke Reis am 28.02.2023 abläuft.

Frau Reis steht als stellvertretende Schiedsfrau nicht mehr zur Verfügung. Sie bleibt bis zur Berufung der neuen Stellvertretung im Amt.

Die Gemeinde hat entsprechend § 4 Absatz 3 Hessisches Schiedsamtsgesetz die bevorstehende Wahl mit dem Hinweis darauf, dass sich interessierte Personen zur Wahl stellen können, mehrfach im Söhrewaldboten bekannt gemacht.

Es liegen zwei Bewerbungen vor:

 

1.    Herr Michael Krass, 62 Jahre, Untere Hamböhlstr. 7, 34320 Söhrewald (Bewerbung vom 05.02.2023)

2.    Frau Ulrike Weinmeister, 62 Jahre, Fahrenbachstr. 18, 34320 Söhrewald (Bewerbung vom 06.02.2023)

Ausschließungsgründe im Sinne des §3 Hessisches Schiedsamtsgesetz sind nicht bekannt.

Die Eignung für das Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsperson liegt bei beiden Personen vor.  

Der Bund Deutscher Schiedsmänner wurde schriftlich über die Bewerber angehört und hat mitgeteilt, dass gegen die Neuwahl von Herrn Krass bzw. von Frau Weinmeister keine Bedenken bestehen.

Die stellvertretende Schiedsamtsperson wird im Sinne des § 4 Hessisches Schiedsamtsgesetz von der Gemeindevertretung für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

 

Gewählt ist, wer die Stimmenmehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter*innen erhält (12 Stimmen).

Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.

Die eigentliche Berufung erfolgt nach der Wahl durch Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts Kassel gemäß § 5 Hessisches Schiedsamtsgesetz.