Beschlussvorschlag:
Als Schöffen und Schöffinnen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 werden
sämtliche Personen in der anliegenden Vorschlagliste benannt. Die Reihenfolge
der Personen in der Vorschlagliste ist nicht bedeutsam.
Sachverhalt:
Das Amt der zurzeit tätigen Laienrichter
endet mit Ablauf des 31.12.2023, daher ist eine Neuwahl der Schöffen/Schöffinnen
für die Wahlperiode 2024 bis 2028 erforderlich.
Die Gemeinde Söhrewald hat nach dem
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eine einheitliche Vorschlagsliste für die Wahl
der Schöffinnen und Schöffen aufzustellen. In die Vorschlagsliste sind nach den
Vorgaben des Amtsgerichts Kassel mindestens vier Personen aufzunehmen. Für die
Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden
Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.
Um Bewerber für das Amt zu erhalten, wurden
Veröffentlichungen im Söhrewald-Boten zum 03.03. bis 14.04.2023 bzw. auf der
Homepage veranlasst und die in der Gemeindevertretung vertretenen Parteien und
vertretene Wählergemeinschaft wurden mit der Bitte um Nennung von Kandidaten
angeschrieben. Die Bewerbungsfrist endete am 21.04.2023.
Für das Amt des Schöffen und der Schöffin haben sich die sich in der anliegenden Vorschlagsliste aufgeführten Personen beworben.