Betreff
Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024-2028
Vorlage
0118/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Als Schöffen und Schöffinnen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 werden sämtliche Personen in der anliegenden Vorschlagliste benannt. Die Reihenfolge der Personen in der Vorschlagliste ist nicht bedeutsam.

 

 


Sachverhalt:

 

Das Amt der zurzeit tätigen Laienrichter endet mit Ablauf des 31.12.2023, daher ist eine Neuwahl der Schöffen/Schöffinnen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 erforderlich.

Die Gemeinde Söhrewald hat nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eine einheitliche Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufzustellen. In die Vorschlagsliste sind nach den Vorgaben des Amtsgerichts Kassel mindestens vier Personen aufzunehmen. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

Um Bewerber für das Amt zu erhalten, wurden Veröffentlichungen im Söhrewald-Boten zum 03.03. bis 14.04.2023 bzw. auf der Homepage veranlasst und die in der Gemeindevertretung vertretenen Parteien und vertretene Wählergemeinschaft wurden mit der Bitte um Nennung von Kandidaten angeschrieben. Die Bewerbungsfrist endete am 21.04.2023.

Für das Amt des Schöffen und der Schöffin haben sich die sich in der anliegenden Vorschlagsliste aufgeführten Personen beworben.