Betreff
Berichtszeitraum 23.03. - 26.04.2023
Vorlage
0119/2023
Art
Gemeindevorstandsbericht

Berichterstatter                                 Berichtszeitraum 23.03 – 26.04.2023         

 

Ralf Eberwein

 

 


Im Berichtszeitraum hat sich der Gemeinde-vorstand mit keiner Bauangelegenheit beschäftigt.

Allgemein scheint es so, dass auch in Söhrewald die steigenden Darlehenszinsen sowie die gestiegenen Preise der benötigten Materialien für Zurückhaltung sorgen.
Ein weiterer Grund könnte jedoch auch sein, dass in Söhrewald Baugrund nur ein-geschränkt verfügbar ist und vorrangig Grundstücke im Rahmen der Nachverdichtung bebaut werden.

 

 


Der Baubeginn des Anbaus der kleinen Waldwichte verschiebt sich um wenige Tage nach hinten. Das Gelände ist bereits eingezäunt und vorbereitet.

Der geplante Beginn der Erdarbeiten ist nach derzeitigen Stand in der 20. KW geplant.

Grund für die Verschiebung ist neben weiterem Abstimmungsbedarf auch die vorgefundene Bodenbeschaffenheit.

 

 


Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral werden, so sieht es das Bundesklimaschutzgesetz vor. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Wärme-versorgung der Gebäude energetisch neu gedacht wird. Hier sind die Kommunen wichtige Akteure. Hierzu hat der Kreistag auch Anfang März 2023 einen Beschluss gefasst.


Obwohl die gesetzliche Verpflichtung erst für Kommunen ab 20.000 Einwohner*innen besteht gibt es von Bund und Land auch für kleinere Kommunen Fördermittel für die kommunale Wärmeplanung


Der Landkreis bietet dazu 3 Veranstaltungen für interessierte Mandatsträger zu folgenden Terminen an:

23.05.23 18:30 Uhr Schauenburghalle/Hoof

01.06.23 18:30 Uhr Stadthalle Hofgeismar 07.06.23 18:30 Uhr Bürgerhaus Lohfelden



 

 

 


Gefährliche Hunde nach der Hundeverordnung bedürfen der Erlaubnis. Ungefähr ein Drittel dieser Erlaubnisverfahren laufen sehr schwerfällig. Hier ist das einzige wirkliche Druckmittel die Sicherstellung des Hundes.

Die Sicherstellung und Unterbringung der gefährlichen Hunde erfolgt falls erforderlich in einer Hundepension. Erst mit dem konkreten Datum der Sicherstellung des Hundes und dem drohenden Verlust des Tieres kommt eine Zusammenarbeit mit dem Hundehalter zustande.

Falls es zu einer tatsächlichen Unterbringung kommt, würden die Kosten dem Hundehalter in

Rechnung gestellt. 

Derzeit bestehen keinerlei Kooperationen zur Unterbringung. Allgemein sind die Plätze zur Unterbringung nur eingeschränkt verfügbar. Aus diesem Grund hat der Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 18.04.23 beschlossen einen Vertrag zur Bereitstellung von Hundeboxen für gefährliche Hunde zu schließen. Die monatlichen Kosten betragen 17,96 €.