Betreff
Abweichungssatzung für die Erschließungsanlage
Sonnenhangweg / Oberer Teil B-Plan Nr. 13
Vorlage
0124/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die beigefügte Satzung über das Abweichen von Merkmalen der endgültigen Herstellung von Erschließungsanlagen für die Erschließungsanlage Sonnenhangweg / Oberer Teil B-Plan Nr. 13.

 


Sachverhalt:

 

Die Straße Sonnenhangweg / Oberer Teil B-Plan Nr. 13 bildet zusammen mit dem unteren Teil der Straße eine Erschließungsanlage. Die Beitragspflicht entsteht mit der endgültigen Herstellung der Erschließungs-Anlage.

 

Die vorgenannte Erschließungsanlage erfüllt nicht die Merkmale der endgültigen Herstellung nach § 12 Abs. 1 der Erschließungsbeitragssatzung, da Sie nur einen einseitigen Gehweg hat. Nach § 12 Abs. 3 kann die Gemeinde durch Abweichungssatzung bestimmen, dass einzelne Teileinrichtungen wegfallen. Dieses ist bisher noch nicht erfolgt.

 

Es ist daher zur Vorbereitung der Endabrechnung notwendig, die in der Anlage aufgeführte Abweichungssatzung zu beschließen.