Betreff
Buslinienbündel 109 "Lohfelden/Söhrewald" Nachtragsvereinbarung zur Finanzierungsvereinbarung
Vorlage
0230/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald stimmt der vorliegenden Nachtrags-vereinbarung zur Finanzierungsvereinbarung für das Linienbündel 109 aufgrund der Erweiterung um die AST-Linie „449 – Söhrewald Eiterhagen – Körle Bahnhof“ mit Wirkung zum 10. Dezember 2023 zu.



Die notwendigen Haushaltsmittel sind überplanmäßig für den Zeitraum 10.12. – 31.12.2023 zur Verfügung zu stellen (Produkt 54707, Haushaltsstelle 71270000).





Sachverhalt:

 

Derzeit endet die die ÖPNV Verbindung des Buslinienbündels 109 in Söhrewald Eiterhagen.
Gemeinsam mit den Nachbarkommunen Hess. Lichtenau und Körle hat die Gemeinde Söhrewald sich für eine Fortführung über die Kreisgrenze hinaus bis Hess. Lichtenau und Körle stark gemacht.


Der NVV plant daher ab Dezember 2023 die Ergänzung des Linienbündels 109 um die AST-Linie 449 – Söhrewald Eiterhagen – Körle Bahnhof zu erweitern.


Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden jeweils anteilig vom betreffenden Landkreis und der Kommune getragen. Daraus ergibt sich für die Gemeinde Söhrewald eine Mehrbelastung von 4.000 € jährlich.


Die derzeitige Finanzierungsvereinbarung zwischen NVV, Gemeinde Lohfelden und Gemeinde Söhrewald muss daher um eine Nachtragsvereinbarung ergänzt werden.


Sollte diese Verbindung in der Zukunft wieder eingestellt werden, verringert sich der Betrag um die für die AST Linie 449 zu tragenden Kosten von 4.000 €.


Der AST Verkehr Richtung Hess. Lichtenau ist nicht von dieser Vereinbarung umfasst. Dazu wird die Stadt Hess. Lichtenau mit dem Werra-Meißner-Kreis und NVV eine Vereinbarung treffen.