Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt einen Ankündigungsbeschluss nach § 3 Abs. 1 KAG
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Söhrewald.
Die
Gemeindevertretung wird in einer ihrer nächsten Sitzungen die
Entwässerungssatzung mit den kalkulierten Gebühren rückwirkend zum 01.01.2014
beschließen.
Die Öffentlichkeit
wird darauf hingewiesen, dass es beabsichtigt ist, möglicherweise eine
belastende Satzung im Hinblick auf die Entwässerungsgebühren mit Rückwirkung
zum 01.01.2014 neu zu fassen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde
Söhrewald muss die Gebühren für Abwasser und Niederschlagswasser für den
Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2015 neu kalkulieren, da die letzte Kalkulation
für den Zeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2013 erfolgte.
Eine Neukalkulation
der Gebühren muss turnusgemäß erfolgen, da Veränderungen bei den versiegelten
Flächen sowie Baumaßnahmen im Bereich der Abwasserkanäle berücksichtigt werden
müssen, um den Gebührenhaushalt für Abwasser, gemäß Vorgabe KAG, ausgeglichen
zu gestalten.
Erläuterung:
Die Gemeinde
Söhrewald wird zur Ermittlung der Abwasser- und Niederschlagswassergebühr für
den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2015 ein externes Büro beauftragen.
Wie sich die Gebühren aufgrund der Veränderungen bei den versiegelten
Flächen und den Baumaßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung entwickeln, kann
momentan nicht prognostiziert werden.