Betreff
Änkündigungsbeschluss zur 1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Söhrewald
Vorlage
0232/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt einen Ankündigungsbeschluss nach § 3 Abs. 1 KAG zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Söhrewald.

Die Gemeindevertretung wird in einer ihrer nächsten Sitzungen die Entwässerungssatzung mit den kalkulierten Gebühren rückwirkend zum 01.01.2014 beschließen.

 

Die Öffentlichkeit wird darauf hingewiesen, dass es beabsichtigt ist, möglicherweise eine belastende Satzung im Hinblick auf die Entwässerungsgebühren mit Rückwirkung zum 01.01.2014 neu zu fassen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Söhrewald muss die Gebühren für Abwasser und Niederschlagswasser für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2015 neu kalkulieren, da die letzte Kalkulation für den Zeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2013 erfolgte.

 

Eine Neukalkulation der Gebühren muss turnusgemäß erfolgen, da Veränderungen bei den versiegelten Flächen sowie Baumaßnahmen im Bereich der Abwasserkanäle berücksichtigt werden müssen, um den Gebührenhaushalt für Abwasser, gemäß Vorgabe KAG, ausgeglichen zu gestalten.

 

Erläuterung:

 

Die Gemeinde Söhrewald wird zur Ermittlung der Abwasser- und Niederschlagswassergebühr für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2015 ein externes Büro beauftragen.

 

Wie sich die Gebühren aufgrund der Veränderungen bei den versiegelten Flächen und den Baumaßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung entwickeln, kann momentan nicht prognostiziert werden.