Betreff
Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Söhrewald zum 01.01.2012
Vorlage
0155/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den vorliegenden Entwurf der Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Söhrewald zu beschließen.     

 

 


Sachverhalt:

 

Das Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft aus Helsa war beauftragt, die Gebühren für die Söhrewälder Friedhöfe erneut zu kalkulieren. Die Ergebnisse liegen nunmehr vor.

 

Die letzte Kalkulation stammte aus dem Jahr 2006. Seitdem hat sich folgendes geändert:

 

Es wurden neue Grabarten eingeführt: Wiesengräber für Särge und Urnen auf dem Friedhof Wellerode, Friedhaingräber für Särge und Urnen auf dem Waldfriedhof Wattenbach, die Urnengemeinschaftsanlage auf dem Friedhof Eiterhagen. Die inzwischen fertig gestellte Urnengemeinschaftsanlage auf dem Friedhof Wellerode kommt ab 2012 hinzu. Aufgrund vielfacher Wünsche aus der Bevölkerung und aus der Politik soll die Nutzungszeit für mehrstellige Gräber für Urnen- und Sargbestattungen von 40 Jahren auf 25 Jahre reduziert werden. Bei nicht vollständiger Belegung der Wahlgräber soll nach wie vor die Möglichkeit bestehen die Nutzungszeit zu verlängern. Die Nutzungszeit für Reihengräber einschließlich Wiesen-Reihengrabstätten und Friedhain-Sarggrabstätten soll von 30 Jahren ebenfalls auf 25 Jahre verkürzt werden.

 

Diese Änderungen und die veränderte Nachfrage nach Grabstätten haben zur Folge, dass sich die Kosten für die Gräber ebenfalls stark im Vergleich zur letzten Kalkulation verändert haben. Im Einzelnen:

Friedhofskapellen

Laut Gutachten ist zur Deckung der Kosten eine Gebühr für die Nutzung in Höhe von  650,85 € nötig. Angesichts der Höhe einer solchen Gebühr besteht die Gefahr, dass die Friedhofskapellen nicht mehr für Trauerfeiern genutzt werden, so dass seitens der Verwaltung eine Gebühr in Höhe von 250,00 € vorgeschlagen wird. Der Kirchenvorstand der evangelischen Kirchengemeinde Wattenbach/Eiterhagen hat am 11.01.2011 beschlossen, die Gebühr für Trauerfeiern in der Eiterhagener Kirche auf 50,00 € zu erhöhen und gebeten, diesen Betrag bei der neuen Gebührenordnung zu berücksichtigen. Für die Aufbewahrung von Särgen wird trotz gegenteiliger Kalkulation ein Betrag in Höhe von 20,00 € pro Tag vorgeschlagen, da sonst die Gefahr besteht, dass der Aufbewahrungsraum nicht mehr genutzt wird (Gemeinde Lohfelden berechnet ebenfalls 20,00 €).

Sargträger

Die Sargträger erhalten ein Entgelt von 153,60 € für 6 Sargträger. Der kalkulierte Betrag in Höhe von 157,36 € enthält die anteiligen Kosten für die Bekleidung (Mützen und Mäntel).

Bestattungskosten Särge

Die Kosten haben sich verringert, da nunmehr die Beisetzung allein durch die Sargträger und nicht mehr unter Beisein eines Gemeindemitarbeiters erfolgt.

Bestattungskosten Urne

Die Kosten haben sich reduziert, da die Beisetzung der Urne durch den jeweiligen Bestatter und nicht mehr durch einen Gemeindemitarbeiter erfolgt.

Nutzungsrechte

Die Nutzungszeiten wurden aufgrund der Reduzierung der Nutzungszeiten von 40 bzw. von 30 Jahren auf 25 Jahre neu kalkuliert. Bei den Grabarten Wiesengräber, Friedhaingräber, anonymen Urnengräber und Urnengemeinschaftsanlagengräber wurden die Kosten für die Friedhofsunterhaltung mit eingerechnet, so dass sich andere Gebühren ergeben.

 

 

Friedhofsunterhaltungsgebühren

Die Gebühren steigen von 8,54 € auf 17.17 €. Dies liegt u.a. an der Einführung der neuen Grabarten. Bei diesen ist die Gebühr bereits beim Nutzungsrecht mit eingerechnet und wird beim Erwerb der Grabstätte erhoben. Eine Ablösung der Gebühr für die gesamte Laufzeit der Grabstätte bei Gewährung eines Zinsnachlasses ist in der Gebührenordnung wieder vorgesehen.

Verwaltungsgebühren

Aufgrund der Vielzahl von Anträgen auf vorzeitige Grabeinebnung (durchschnittlich 22 Anträge im Jahr, Tendenz steigend) errechnen sich die Gebühren für die Leistungen – Anträge auf Zustimmung zur Einrichtung von Grabmalen, Grabeinfassungen, Ausstellung eines Jahresausweises für gewerbliche Arbeiten, Umbettung, Übertragung des Nutzungsrechts - neu. Bei der Gebühr für die Zustimmung zur Grabeinebnung sind nunmehr auch die Kosten für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Grabeinebnung durch einen Bauhofmitarbeiter und die anschließend erforderliche Rasenpflege durch Bauhofmitarbeiter enthalten, so dass die Gebühr entsprechend anzuheben ist.

 

Bei der Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung wurden die Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebunds und die neueste Rechtsprechung zugrunde gelegt.

Die Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Söhrewald und eine Gegenüberstellung der alten und neuen Gebühren und die vom Gutachter ermittelten Gebühren sind als Anlage beigefügt.