Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Bau- und Umweltfragen nimmt die Gebührenkalkulation im Bereich der
Wasserversorgung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für
Bau- und Umweltfragen empfiehlt der Gemeindevertretung folgende
Beschlussfassung:
Die Gebühr beträgt
pro m³ € Bruttoendpreis
(Nettopreis + 7% Umsatzsteuer)
Die bisher
erhobene Zählermessgebühr je Wasserzähler entfällt.
Es wird eine
Grundgebühr je Wasserzähler und je angefangenen Kalendermonat in Höhe von € eingeführt.
Die Änderungen
sind entsprechend in die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Söhrewald
einzuarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen
Sachverhalt:
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am
29.07.2014 beschlossen, dass die Firma Allevo Kommunalberatung mit der
Kalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2015 und 2016 betraut werden soll.
Die entsprechende Gebührenkalkulation liegt
nun vor und wird in den Sitzungen der Ausschüsse am 09.12.2014 vorgestellt und
beraten.
Die Verwaltung wird die neuen Gebührensätze
entsprechend in die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Söhrewald einarbeiten
und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorlegen.