Betreff
Ergänzung des Linienbündels der Linie 37 um die Endhaltestelle "Haus des Gastes"
Vorlage
0027/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Ergänzung des bestehenden Linienbündels um die neue Bushaltestelle als Buswendeschleife und Endhaltestelle unter den genannten Bedingungen.     

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Söhrewald hat im Ortsteil Eiterhagen, in Abstimmung mit der Kasseler Verkehrsgesellschaft eine neue Bushaltestelle als Buswendeschleife und Endhaltestelle eingerichtet. Sinn und Zweck dieser Einrichtung ist es, die bisher genutzten Halte- und Warteplätze der Busse rückzubauen bzw. den Ortskern zu beruhigen. Hierdurch werden Geräusch- und Geruchsbelästigungen für die Anwohner während der Wartezeiten minimiert. Aus diesem Grund sollen die in Eiterhagen verkehrenden Busse zur Überbrückung der Wartezeiten die neue Endhaltestelle „Haus des Gastes“ nutzen und von dort die Haltestellen im Ortskern direkt anfahren. Wartezeiten, welche Fahrplan bedingt zu kurz sind, um ein Anfahren der Endhaltestelle zuzulassen, können zwischen Konrad - Wenzel - Straße und Lindenstraße erfolgen – jedoch nicht länger als 10 bis 15 Minuten, und ausschließlich ein Fahrzeug und mit ausgeschalteten Motor.

Für diese Regelung ist eine Ergänzung des bestehenden Linienbündel-Vertrages mit dem NVV erforderlich, welche im Vorfeld signalisiert hat, die Einführung zum 01.09. 2011 gewährleisten zu können. Die Dauer beträgt zur Probe vorerst ein Jahr  (bis 31.08.2012) und ist nur im gegenseitigen Einvernehmen schriftlich und mit einer Frist von zwei Monaten zum Vertragsende, unabhängig vom Linienbündel kündbar. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Er gilt jedoch längstens für die Dauer des abgeschlossenen Linienbündelvertrages und ist nicht alleinig gültig. Aufgrund des erhöhten Aufwandes der Busunternehmen für diese Leistung, setzt der Nordhessische Verkehrsverbund eine Pauschale von 2.500,- € inkl. Mehrwertsteuer fest, welche von der Gemeinde Söhrewald jährlich an den NVV zu zahlen ist. Eine Preiserhöhung ist bis 2013 nicht vorgesehen.