Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeinden Kaufungen und Söhrewald
schließen nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit
(KGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1969 (GVBl. I S. 307),
zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. I S.
618) und §§ 54 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung vom
26. Juni 2015 (GVBl. I S. 254) zum 1. Januar 2019 eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der
Gemeindekasse.
2.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung
und der Vertrag über die Gestellung von Personal sind dem Beschlussvorschlag
als Anlage beigefügt.
3.
Für diese Interkommunale
Zusammenarbeit sind beim Land Hessen Fördermittel einzuwerben.
4.
Die Interkommunale Zusammenarbeit
kommt dann zustande, wenn die beteiligten Kommunen die Vereinbarung beschlossen
haben.
5.
Nach der Einführungsphase soll die
IKZ Gemeinschaftskasse Kaufunger Wald - Söhre für weitere Kommunen geöffnet
werden.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und
zukunftsfähiger Aufgabenerfüllung beschäftigt sich die Gemeinden Söhrewald und
Kaufungen seit geraumer Zeit mit dem Thema „Erweiterung der Interkommunalen
Zusammenarbeit“. Die Gemeinden haben die Möglichkeiten für die Einrichtung
einer Gemeinschaftskasse ausgelotet. Bereits bei der Einführung der Doppik
haben beide Gemeinden in einer Arbeitsgruppe vertrauensvoll und zu beider
Nutzen zusammen gearbeitet und die doppischen Grundlagen für die Umstellung
gemeinsam erarbeitet. Aus diesem Grund sind die Haushaltsstruktur und das
Berichtswesen bereits relativ ähnlich aufgebaut. Die Arbeitsabläufe der
Gemeindekasse sind schon allein aufgrund der gesetzlichen Vorgaben weitgehend
identisch.
Die Einrichtung einer Gemeinschaftskasse bietet
sich außerdem aufgrund der von beiden Gemeinden genutzten Finanzsoftware
C.I.P.-KD an. Gegenwärtig trägt sich keine der beteiligten Kommunen mit
Wechselgedanken. Die geplante Weiterentwicklung von C.I.P.-KD ist aus Sicht
beider Finanzverwaltungen und Gemeindekassen für den Einsatz im kommunalen
Rechnungswesen tauglich und soll nach der Zertifizierung eingesetzt werden.
Beide Gemeinden beabsichtigen zudem, das elektronische Rechnungseingangsbuch
und das digitale Anordnungswesen einzuführen. Da diese Umsetzung ohnehin bei
beiden Gemeinden ab 2019 vorgesehen war, ist es sinnvoll, das nun gemeinsam
anzugehen. Es ist davon auszugehen, dass hier bereits bei der Beschaffung der
Soft- und Hardware Kosten eingespart werden können.
Die IKZ Gemeinschaftskasse Kaufunger Wald - Söhre
hat im Kasseler Osten Vorbildcharakter, da bisher solch eine Zusammenarbeit
nicht existiert. Sitz der Gemeinschaftskasse soll die Gemeinde Kaufungen sein,
da hier die räumlichen Bedingungen vorhanden sind. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Gemeindekassen Kaufungen und Söhrewald stehen dem Vorhaben
positiv gegenüber. Erwartet werden eine Erweiterung der Fachkompetenzen und
eine Verbesserung der Vertretungsregelungen. Gegenwärtig existiert bereits eine
Arbeitsgruppe, die sich mit der praktischen Umsetzung der Interkommunalen
Zusammenarbeit „Gemeinschaftskasse“ beschäftigt, da hier umfangreiche
Vorbereitungen zu treffen sind.
Eine Vorabstimmung mit der Kommunalaufsicht des
Landkreises ist bereits erfolgt. Da die Zusammenarbeit im Rahmen einer
Mandatierung erfolgen soll, ist diese nur anzeige- nicht aber
genehmigungspflichtig. Nach positivem Grundsatzbeschluss durch die
Gemeindevertretungen der beiden Kommunen wird auch die Revision des Landkreises
Kassel einbezogen.