Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeinde Niestetal wird in den gemeinsamen
Ordnungsbehördenbezirk sowie dem gemeinsamen örtlichen
Verwaltungsbehördenbezirk für die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörde und
der Gefahrenabwehr der Gemeinden Helsa, Kaufungen, Nieste und Söhrewald zum
01.07.2018 vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages des Landkreises Kassel
sowie des Regierungspräsidiums Kassel gem. § 85 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes
über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) aufgenommen.
2. Der dem Originalprotokoll beigefügte öffentlich-rechtlichen Vertrag
zur Erweiterung des gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirks und des
gemeinsamen örtlichen Verwaltungsbehördenbezirkes der Gemeinden Helsa,
Kaufungen, Nieste, Niestetal und Söhrewald wird beschlossen.
3. Der Ordnungspolizeibeamte der Gemeinde Niestetal wird zur
Aufgabenerfüllung zunächst zur Gemeinde Kaufungen als Träger des gemeinsamen
örtliche Ordnungsbehördenbezirkes abgestellt mit dem Ziel, diesen zu übernehmen
und im nächsten Haushaltsjahr kosten- und stellenplanmäßig auszuweisen.
4. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Kaufungen wird beauftragt, für die
Erweiterung der Interkommunalen Zusammenarbeit beim Land Hessen Fördermittel
einzuwerben.
5. Die Erweiterung der Interkommunalen Zusammenarbeit kommt dann zustande,
wenn alle beteiligten Kommunen dem Vertrag beitreten.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Niestetal möchte
dem GOB unter den gleichen Bedingungen und Aufgabenzuschnitt wie bei der
bestehenden Vereinbarung beitreten. Für die zusätzlich anfallenden Aufgaben
würde die Gemeinde Niestetal einen vollausgebildeten und erfahrenen
Ordnungspolizeibeamten nach Kaufungen mit dem Ziel der Versetzung abordnen.
Ohne zusätzliches Personal kann die Gemeinde Niestetal nicht mitbetreut werden.
Mit dem neuen Mitarbeiter könnten aber die bisherigen Vertretungsregelungen
optimiert werden.
Der Beirat hat sich in seiner
Sitzung am 23.01.2018 einstimmig für die Aufnahme von Verhandlungen zum
Beitritt der Gemeinde Niestetal in den GOB ausgesprochen.
In diesem Zug sollen auch die Verwaltungskostensatzungen der Gemeinden zum 01.07.2018 überarbeitet und angeglichen werden. Die Gebühren werden in zwei Teile aufgeteilt, A1 ff. für die Tatbestände, die bei allen Kommunen gleich sind, und B1 ff. für die individuellen Tatbestände der einzelnen Gemeinden.