Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung nimmt vorliegende Neufassung der Satzung über die Betreuung
von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Söhrewald zur
Kenntnis und verweist diesen zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den
Haupt- und Finanzausschuss.
Sachverhalt:
Der Hessische Landtag hat 26.04.2018 den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches - HKJGB - (Drs. 19/5472) beschlossen.
Das Gesetz wurde am 08.05.2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen dafür
geschaffen, dass alle Kinder in Hessen, die im Alter vom vollendeten 3.
Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten besuchen, ab
1. August 2018 für bis zu sechs Stunden täglich von dem Kosten- und
Teilnahmebeitrag freigestellt werden.
Aufgrund dessen wurden sowohl die Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Söhrewald sowie die Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Söhrewald überarbeitet und angepasst.
Die Änderungen können der beiliegenden Synopse entnommen werden.