Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt Abschluss der vorliegenden öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich des Datenschutzes zwischen den
Gemeinden Niestetal, Kaufungen, Söhrewald und Nieste ohne Änderungen.
Sachverhalt:
Mit dem Inkrafttreten der europäischen
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie den hierzu erlassenen ausführenden
Gesetzen sind für Gemeinden und Städte erhebliche Herausforderungen
hinsichtlich der Umsetzung dieser Vorgaben entstanden. Die Gemeinden Niestetal,
Kaufungen, Söhrewald und Nieste haben sich dazu entschieden, die Firma Dampf
Consulting GmbH mit der Übernahme dieser Tätigkeiten und der Begleitung der
Kommunen im Bereich des Datenschutzes zu beauftragten.
Grundsätzlich wird auf die Kommunen ein nicht
unerheblicher Verwaltungsaufwand zukommen, um die Anforderungen der DSGVO von
den technisch-organisatorischen Maßnahmen, über die Anfertigung von
Verfahrensverzeichnissen bis hin zur Datenschutzfolgeabschätzung zu erfüllen.
Bereits an dieser kurzen Aufführung lässt sich erkennen, dass das Fachwissen
des Datenschutzbeauftragten extrem breit gefächert sein muss und ein enormes
Zeitkontingent vorzuhalten ist.
Der Vorteil der Beauftragung eines externen
Datenschutzbeauftragten liegt für die genannten Kommunen insbesondere darin,
dass zahlreiche Aufgaben gleich oder ähnlich umzusetzen sind, was einen
Synergieeffekt für einen Paketpreis im Angebot der Firma Dampf Consulting
bewirkt hat.
Die Beauftragung für den externen
Datenschutzbeauftragten ist nach der Beschlussfassung der Gemeindevorstände
erfolgt, so dass ab 1. August 2018 (für die Gemeinde Nieste ab 1. Oktober
2018), die Voraussetzung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragte bereits
erfüllt ist.
Für die Gemeinde Söhrewald werden tatsächliche
Kosten in Höhe von ca. 15.000,00 Euro/jährlich für die Umsetzung der Vorgaben
nach der Datenschutzgrundverordnung und den hierzu ausführenden Gesetzen
entstehen
Zur rechtlichen Absicherung der interkommunalen
Zusammenarbeit ist nun noch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen
den beteiligten Kommunen abzuschließen.
Der Entwurf der Vereinbarung ist der
Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt.