Betreff
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Vorlage
0220/2018/2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt vorliegende Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) ohne Änderungen.


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat für das Jahr 2018 die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer mittels einer Hebesatzsatzung wie folgt festgelegt:

 

Grundsteuer A

490 %

Grundsteuer B

470 %

Gewerbesteuer

440 %

 

Aufgrund der derzeitigen Haushaltsplanungen für das Jahr 2019 ist absehbar, dass ein Haushaltsausgleich lediglich durch vorgenommene Einsparungen nicht erreicht werden kann.

 

Um den geforderten Haushaltsausgleich zu erreichen ist es daher notwendig, die Einnahmen der Gemeinde Söhrewald zu steigern.

 

Diese Steigerung der Einnahmen, in dem für den Haushaltsausgleich notwendigen Volumen, ist sinnvoller Weise nur über eine Anhebung der bestehenden Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer möglich.

 

Es ist daher unumgänglich die genannten Hebesätze wie nachfolgend dargestellt zu erhöhen um der Vorgabe eines ausgeglichenen Haushaltes entsprechen zu können:

 

Grundsteuer A

550 %

Grundsteuer B

650 %

Gewerbesteuer

475 %

 

Diese neuen Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer sollten wiederum durch eine Hebesatzsatzung festgelegt werden, um das Inkrafttreten sowie das Versenden der neuen Bescheide im Januar 2019 zu gewährleisten.

 

Die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) würde nach Beschluss durch die Gemeindevertretung Söhrewald am
01. Januar 2019 in Kraft treten.