Berichterstatter Berichtszeitraum
Michael Steisel 30.10.2019 bis 10.2019
Haushaltsgenehmigung
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Nach der Vorlage des Jahresabschlusses 2017 wurde der Gemeinde am heutigen Tage der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 genehmigt. |
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Träger der
Dorfservicebusses |
Nachdem die Trägerschaft des Dorfservicebusses von
der Firma Wagenknecht auf die Firma
Amplifon gewechselt hatte ist jetzt wieder die Firma Wagenknecht
Betreiberin des Dorfservices. Die Vertragsbedingungen sind unverändert. |
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Jugendarbeit Söhrewald
- Bauwagen Eiterhagen |
Auf Initiative des Jugendbeirats der Gemeinde
Söhrewald hat der Gemeindevorstand die Anschaffung eines Zirkuswagens für die
Jugendarbeit in Eiterhagen beschlossen. Der Wagen wurde im Juni beschafft und in
Eiterhagen aufgestellt. Nachdem der erste Übergabetermin kurzfristig abgesagt wurde, fand dann nach den Sommerferien eine zweiter Termin statt. Zu diesem Termin waren zahlreiche Kinder, Jugendliche und Eltern aus Eiterhagen anwesend. Es wurde vereinbart, dass die Eltern bei der Herrichtung des Wagens mit Hand anlegen. Als Koordinator zur Gemeinde wurde Herr Steffen Tassler benannt. |
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Satzung für die
Elternbeiräte der Kindertagesstätten der Gemeinde Söhrewald |
Am 28.11.2019 fand ein Gespräch zwischen den neuen Elternbeiratsvorsitzenden der Kindertagesstätten in Wellerode und dem Bürgermeister statt. Neben allgemeinen Sacherhalten war auch die Satzung für die Elternbeiräte Thema der Besprechung. Die Elternbeiräte teilen die Auffassung, dass eine Elternbeiratssatzung die Arbeit der Kindertagesstätten nicht behindern darf. Gemeinsam wurde vereinbart, dass im neuen Jahr in einem weiteren Gespräch ein Satzungsentwurf erarbeitet werden soll. Die Elternbeiräte werden sich auch dazu untereinander abstimmen. |
Energie Region
Kassel GmbH & Co. KG |
Die Energie Region Kassel GmbH & Co. KG (ERK) wurde
im Jahr 2011 gegründet, damit die Kommunen als Gesellschafter langfristig
einen sichernden Einfluss auf die Entwicklung der Stromnetze vor Ort nehmen
können. Zum damaligen Zeitpunkt war das Monopol der vier großen
Energieversorger gerade aufgebrochen worden und bundesweit wurden
Rekommunalisierungen vorgenommen. Zum strategischen Partner wurde nach einem
intensiven Auswahlverfahren die E.ON Mitte AG mit Sitz in Kassel ausgewählt.
Diese gehörte zum E.ON Konzern und die Geschäftspolitik wurde maßgeblich von
E.ON Energie mit Sitz in München bestimmt. Die Landkreise und die Stadt
Göttingen hielten an der E.ON Mitte AG einen Anteil von 26,7 %. Bei der Verteilung der Geschäftsanteile war es den
Kommunen wichtig langfristig auf Augenhöhe mit dem strategischen Partner aus
der Energiewirtschaft zusammen zu arbeiten, um so Einfluss nehmen zu können,
dass eine gleichmäßige Weiterentwicklung des Stromnetzes im gesamten
Gesellschaftergebiet stattfinden kann. 51 % der Geschäftsanteile der Energie Region Kassel
GmbH & Co. KG (ERK) halten nunmehr 17 Kommunen über die Energie Region
Kassel Beteiligungs-GmbH & Co. KG (BERK). Die Gemeinde Söhrewald war
Gründungsgesellschafterin. 49 % hält die EnergieNetz Mitte GmbH, die
Netzgesellschaft, der aus der E.ON Mitte AG (später EAM) nach
Rekommunalisierung hervorgegangenen EAM GmbH & Co. KG. Die EnergieNetz
Mitte ist Pächterin des Stromnetzes der 17 Kommunen und damit für sämtliche
operative Aufgaben des Netzbetriebes zuständig. Ausgelöst durch den großen Rekommunalisierungsprozess
im Landkreis Kassel und einhergehend mit einer Konzernbereinigung war es den
Landkreisen und der Stadt Göttingen im Jahr 2013 möglich, ihren
Anteil an der E.ON Mitte AG auf 100 % aufzustocken. Das Unternehmen wurde
anschließend in „EAM" umfirmiert. In einem zweiten Schritt gaben die
kommunalen Altgesellschafter den konzessionsgebenden Kommunen im
Geschäftsgebiet der EAM die Möglichkeit, Anteile an dieser zu erwerben. Davon
hat die Gemeinde Söhrewald im Jahr 2014 Gebrauch gemacht. Sie ist aktuell mit
einem Anteil von 0,128
%
an der EAM über die EAM Sammel- und Vorschaltgesellschaft 5 GmbH und damit
mittelbar an der EAM beteiligt. Auswirkungen auf die Stromnetzgesellschaft der Kommunen
im Landkreis Kassel hatte die Rekommunalisierung der EAM nicht. Es ergab sich
dadurch vielmehr die Chance neben der Mitbestimmung über das konkrete Netz
vor Ort zukünftig auch über die strategische Ausrichtung des Partners
mitzuentscheiden. Insofern hatten die Kommunen, die an der BERK und an der
EAM GmbH beteiligt sind, einen doppelten Nutzen. Seit Beginn der strategischen Partnerschaft in der ERK
sind jährlich ca. 1 Mio. Euro in den Erhalt und die Weiterentwicklung des
Netzes investiert worden. Hierbei ist es gelungen, dass die Anzahl der
jährlich konkret zu benennenden Bauprojekte gegenüber dem allgemeinen (unbestimmten)
Budget erheblich gesteigert werden konnten. Dies hat Planungssicherheit für
die Kommunen zur Folge. Bauprojekte, wie zum Beispiel das Erschließen neuer
Baugebiete oder die Modernisierung von Straßen werden in einem neu
definierten Prozess miteinander abgestimmt und tragen so zu einer Kongruenz
von kommunalen und ERK-Maßnahmen bei. Dies hat spürbare Auswirkungen für die
Menschen in den Kommunen, weil Baumaßnahmen effektiver und damit weniger
störend durchgeführt werden können. Gleichzeitig wird für eine regelmäßige
Instandhaltung des Netzes und dadurch zu einer hohen Netzsicherheit Sorge
getragen. Das Stromnetz ist an die EnergieNetz Mitte GmbH
verpachtet und wird von dieser betrieben. Die ERK beschäftigt lediglich zwei
Geschäftsführer, die jeweils von ihren entsendenden Stellen, d.h. der BERK
und der EnergieNetz Mitte bezahlt
werden. Der kommunale Geschäftsführer ist gleichzeitig auch der
Geschäftsführer der BERK und der Kommunalwerke Region Kassel GmbH & Co.
KG. Letztere haben einige Kommunen zur Realisierung von Windpark und
Solarprojekten gegründet. Weiterhin wird eine kaufmännische Angestellte
beschäftigt. Das gesamte Netzgeschäft ist in Deutschland stark
reguliert und wird von den Vorgaben der Bundesnetzagentur und begleitenden
Gesetzen und Verordnungen dominiert. Dies führt dazu, dass das
Regulierungsmanagement in der Energiewirtschaft ein immer bedeutenderes
Betätigungsfeld wird und der Einfluss auf das operative Geschäft steigt. Zu Beginn der 3. Regulierungsperiode, die gerade läuft,
hat die Bundesnetzagentur die wirtschaftlich zu erzielenden Verzinsungen für
das Eigenkapital und damit die wirtschaftliche Grundlage für alle
Stromnetzbetreiber dramatisch abgesenkt. Da dies negative Auswirkungen für
die gesamte Branche hatte, legten nahezu alle Unternehmen Klage hiergegen vor
dem OLG Düsseldorf ein. Diese war insofern erfolgreich als das OLG der
Bundesnetzagentur eine Neukalkulation auferlegt hat. Die von der Bundesnetzagentur eingelegte Beschwerde
gegen das Urteil des OLG Düsseldorf hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat
der Auffassung der Bundesnetzagentur stattgegeben, so dass die Zinssätze der
3. Regulierungsperiode damit endgültig - auf dem niedrigen Niveau -
feststehen. Für die folgenden Regulierungsperioden (4. Regulierungsperiode ab
2024) ist aufgrund der in Deutschland anhaltenden Niedrigzinsphase mit einer
weiteren, deutlichen Absenkung der Zinsen zu rechnen. Diese beiden Umstände, die zukünftigen wirtschaftlichen
Auswirkungen durch die Zinsentscheidungen der Bundesnetzagentur sowie die
Tatsache, dass die EAM seit 2013 zu 100 % kommunale Gesellschafter und sich
damit die strategische Ausrichtung deutlich zugunsten der Kommunen verändert
hat, hat die Gesellschafterversammlung der BERK bewogen, Gespräche mit den
Banken und der EAM aufzunehmen mit dem Ziel eine gesellschaftsrechtliche
Vereinfachung zu bewirken. Hierbei wurde folgender Zwischenstand
erreicht: Das Zielszenario geht davon aus, dass die BERK, in der
die 17 Kommunen vereint sind, eine neue Sammel- und Vorschaltgesellschaft der
EAM GmbH & Co. KG werden wird, wie das folgende Schaubild aufweist. Hierzu ist es notwendig, dass die 51 %ige Beteiligung
der BERK an der ERK an die EnergieNetz Mitte (EAM) verkauft wird. Der
Kaufpreis wird als Bareinlage in die EAM gegen Gewährung von Anteilen
eingelegt. Die BERK kauft damit Geschäftsanteile an der EAM. Das Stromnetz,
das sich bislang im Eigentum der ERK befindet, wird in die EnergieNetz Mitte
eingelegt. Zur Berechnung des endgültigen Kaufpreises werden
gutachterlich durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young die
Unternehmenswerte für die ERK und die EAM zum Stichtag 31.12.2019 ermittelt.
Hieraus ergibt sich schlussendlich der konkrete Beteiligungswert. Ziel ist es, die Transaktion im Jahr 2020 mit
wirtschaftlicher Wirkung zum 1.1.2020 zu vollziehen. Dieser Stichtag
ermöglicht einen einfacheren kaufmännischen Übergang als ein Datum, dass
mitten im Jahr liegt. Sowohl die Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium
Kassel als auch die finanzierenden Banken haben eine grundsätzliche
Zustimmung signalisiert, konkrete vertragliche Änderungen der
Finanzierungsverträge seitens des Bankenkonsortiums stehen noch aus. Zusätzlich zu den kaufmännischen Einzelschritten, die
in entsprechende vertragliche Regelungen gegossen werden müssen, soll aus
Sicht der 17 Kommunen der BERK der neu definierte und etablierte Prozess zur
Abstimmung von Baumaßnahmen im örtlichen Stromnetz auch in der neuen Struktur
beibehalten werden. Weitere Schritte: Die notwendigen Unterlagen (gesellschaftsrechtliche
Verträge sowie Änderungen der Finanzierungsverträge) sollen im Herbst 2019
erstellt werden, so dass diese dann inklusive der mit der Kommunalaufsicht
abgestimmten Beschlussvorlagen an die Kommunen versandt werden können. Es müssen sowohl die 17 Kommunen der BERK als auch
sämtliche Gesellschafter der EAM darüber entscheiden. Das bedeutet für die Kommunen wie Söhrewald, die an
beiden Gesellschaften beteiligt sind, dass zwei Beschlüsse gefasst werden
müssen. Als Gesellschafterin der BERK ist ein Beschluss über den Verkauf des
Anteils und als Gesellschafterin der EAM ein Beschluss über die Aufnahme der
BERK als Kommanditistin notwendig. Eine Beratung und Beschlussfassung dieser zwei Vorlagen
ist in Söhrewald voraussichtlich
Ende diesen bzw. zum Beginn des kommenden Jahres möglich. Sobald die
Beschlussvorlagen und die begleitenden Unterlagen vorliegen, ist geplant, die
Beschlussvorlagen bereits als Entwurf zur Kenntnis zu übersenden und eine
Einsichtnahme in die begleitenden Unterlagen zu ermöglichen, um eine
ausreichende Vorbereitung der Beratung sicherzustellen. |
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Jahresterminplan |
Der
Jahresterminplan für das Jahr 2020 wurde mit den Fraktionen abgestimmt. Der
Plan wird heute mit dem Bericht des Gemeindevorstands vorgelegt. |
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Weihnachtsgrüße
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Bürgermeister
Steisel bedankt sich bei den Mandatsträgern aller kommunalen Gremien sowie
bei allen ehrenamtlichen Vertretern der Vereine und Verbände für die gute
Zusammenarbeit im Jahr 2019. Das
Neue Jahr bringt für uns alle neue Herausforderungen und Chancen. In
Söhrewald feiern wir 50 Jahre Zusammenschluss. Die Vereine Verbände haben
einen bunten Strauß von Veranstaltungen geplant. Wir finden in dem ausgelegten
Programm Bewährtes und Neues aber auch
ortsteilübergreifende Kooperationen. Die
Veranstaltungen im Jubiläumsjahr sollen die Menschen in den Dörfern
näherbringen. Nutzen Sie die Gelegenheit sich einmal umzuschauen welche
Vielfalt unsere Dörfer und unser Dorf zu bieten hat. Der
Bürgermeister wünscht allen Anwesenden ein gesegnetes Weihnachtsfest und
einen guten Start im Jahr 2020. |