Betreff
Per Umlaufverfahren nach § 51a Abs. 1 HGO, Investitionsprogrammes für den Planungszeitraum von 2019 – 2023
Vorlage
0117/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Nach §51a Abs. 1 HGO beschließt der Haupt- und Finanzausschuss das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2019 – 2023 in der vorliegenden Form.

Abstimmung:

Ja               Nein                  Enthaltung               

 

Unterschrift  ____________________________

Name in Druckbuchstaben
(Mitglied Haupt- und Finanzausschuss)
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Sachverhalt:

Der Entwurf des Investitionsprogrammes für den Planungszeitraum 2019 – 2023 wurde als Anlage zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 erstellt und in der Sitzung des Gemeindevorstands am 17.03.2020 vorgestellt und festgestellt.

Die Haushaltspläne wurden den Mitgliedern der Gemeindevertretung persönlich am 18.03.2020 übergeben. Per Umlaufbeschluss erfolgte einstimmig die Verweisung an den Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung und Beschlussfassung.
Im Söhrewaldboten am 20.03.2020 erfolgte die Bekanntmachung über die Feststellung und die Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen lag in der Zeit vom 23.03.- 03.04.2020 zur Einsicht öffentlich in der Gemeindeverwaltung aus.

Am 28.03.2020 ist das Hessische Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen in Kraft getreten.
Dieses Gesetz, insbesondere § 51a Abs.1 HGO findet nun Anwendung.