Beschlussvorschlag:
Nach §51a Abs. 1 HGO beschließt der Haupt-
und Finanzausschuss das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2019 –
2023 in der vorliegenden Form.
Abstimmung:
Ja
□ Nein □
Enthaltung □
Unterschrift
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Name in Druckbuchstaben
(Mitglied Haupt- und Finanzausschuss) ________________________
Sachverhalt:
Der Entwurf des
Investitionsprogrammes für den Planungszeitraum 2019 – 2023 wurde als Anlage
zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 erstellt und in der Sitzung des
Gemeindevorstands am 17.03.2020 vorgestellt und festgestellt.
Die Haushaltspläne
wurden den Mitgliedern der Gemeindevertretung persönlich am 18.03.2020
übergeben. Per Umlaufbeschluss erfolgte einstimmig die Verweisung an den Haupt-
und Finanzausschuss zur weiteren Beratung und Beschlussfassung.
Im Söhrewaldboten am 20.03.2020 erfolgte die Bekanntmachung über die
Feststellung und die Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2020. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen lag in
der Zeit vom 23.03.- 03.04.2020 zur Einsicht öffentlich in der
Gemeindeverwaltung aus.
Am 28.03.2020 ist das Hessische Gesetz zur Sicherung der kommunalen
Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen in Kraft
getreten.
Dieses Gesetz, insbesondere § 51a Abs.1 HGO findet nun Anwendung.